Pläne der EU-Kommission Grüne Atom- und Gasenergie – Darum geht es in der EU-Taxonomie
Sollen Gas- und Atomkraftwerke künftig als klimafreundlich gelten? Die EU-Kommission ist dafür und will dafür einen entsprechenden Vorschlag verabschieden. Doch das Vorhaben ist umstritten. Ein Überblick.
Sind Atomkraft und Gas gut für das Klima? Nach Ansicht der EU-Kommission zumindest vorübergehend. An diesem Mittwoch will die Brüsseler Behörde einen sogenannten delegierten Rechtsakt annehmen, der Investitionen in Gas und Atomkraft künftig als klimafreundlich einstufen und damit die Klimawende ankurbeln soll. Klimaexperten und einige Mitgliedstaaten – darunter auch Deutschland – haben den Entwurf ganz oder in Teilen kritisiert. Was sind nun die entscheidenden Punkt in dem Vorhaben? Fragen und Antworten:
Worum geht es bei der Debatte um die sogenannte Taxonomie?
Mit der Taxonomie sollen Bürger und Investoren klare Informationen darüber bekommen, welche Finanzprodukte dem Klimaschutz nützen. Die EU will bis 2050 klimaneutral werden. Dafür werden laut Schätzungen der EU-Kommission rund 350 Milliarden Euro an Investitionen pro Jahr gebraucht – eine enorme Summe, die mit Hilfe der Taxonomie mobilisiert werden soll. Darin sollen alle umwelt- und klimafreundlichen Bereiche der Wirtschaft aufgeführt werden, um es Anlegern und Bürgern leichter zu machen, Geld in die richtigen Projekte zu stecken. Unternehmen erhalten bis zu 100 Punkte, je nach dem, wie sehr die Aktivitäten mit der Taxonomie in Einklang sind.
Warum wird die Taxonomie so kontrovers diskutiert?
Die Taxonomie ist umstritten, da sie Weichen für große Finanzströme stellen könnte. Bislang gibt es verschiedene Labels für "grüne" Geldanlagen. Die Taxonomie soll Klarheit schaffen und eigentlich Greenwashing – also die Klassifizierung von nicht nachhaltigen Technologien als nachhaltig – verhindern.
Wissenschaftler, Umweltschützer und einige Investoren haben jedoch kritisiert, dass die Taxonomie Greenwashing fördert, anstatt es zu verhindern. Denn Gas soll mit aufgenommen werden, obwohl der fossile Brennstoff klimaschädliches Kohlenstoffdioxid (CO2) und Methan ausstößt. Bei der Atomkraft wird kritisiert, dass es noch keine Lösung für die Lagerung gefährlicher radioaktiver Abfälle gibt. Verfechter des Rechtsakts argumentieren, dass Investitionen in Gas und Atomkraft als Übergangstechnologien nötig sind, um die Energiesicherheit während der Klimawende zu gewährleisten – da erneuerbare Energien ihrer Meinung nach noch nicht ausreichend ausgebaut sind.
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Was bedeutet das für den Ausbau von Gas- und Atomkraftwerken?
Durch die Taxonomie erhoffen sich Länder wie Frankreich oder Polen mehr privates Kapital für den Bau von Atomkraftwerken. Das bedeutet jedoch nicht, dass alle Mitgliedstaaten in Atomkraftwerke investieren müssen – Deutschland etwa lehnt das ab. Die Bundesregierung sieht Gas hingegen als "Brückentechnologie" und will neue Gaskraftwerke bauen. Diese könnten durch die "grüne" Einstufung von Gas in der Taxonomie gefördert werden.
Unter welchen Bedingungen werden Gas und Atomkraft als klimafreundlich gekennzeichnet?
Die Einstufung erfolgt nur unter bestimmten Bedingungen. Laut einem Entwurf sollen neue Gaskraftwerke bis 2030 als nachhaltig gelten, wenn sie direkte Emissionen von bis zu 270 Gramm CO2 pro Kilowattstunde haben. Das weicht vom neutralen Grenzwert von 100 Gramm CO2 pro Kilowattstunde ab, der für alle anderen Technologien gilt. Neue Atomkraftwerke sollen bis 2045 als nachhaltig klassifiziert werden, wenn ein konkreter Plan für die Endlagerung radioaktiven Abfalls ab spätestens 2050 vorliegt. Wie genau die Auflagen jedoch überprüft werden sollen – ob das etwa die Verantwortung der Investoren ist – ist bislang unklar. Die genauen Grenzwerte könnten im finalen Rechtsakt noch angepasst werden.
Wo könnte die Taxonomie noch zum Einsatz kommen?
Bislang ist sie nur als Einordnung für private Gelder vorgesehen. Es ist jedoch auch denkbar, dass die EU-Kommission oder EU-Staaten die Taxonomie als Wegweiser für Haushaltsausgaben nutzen könnten. Auch öffentliche Banken wie die KfW könnten die Taxonomie nutzen, um zu entscheiden, in welche Projekte sie investieren. Für die Europäische Zentralbank (EZB) könnte die Taxonomie ebenfalls eine Rolle spielen, etwa um zu bewerten, unter welchen Konditionen normalen Banken Geld zur Verfügung gestellt wird.
Wie geht es weiter?
Nach der Annahme durch die Kommission haben die EU-Staaten und das Europäische Parlament mindestens vier Monate Zeit, den Vorschlag abzulehnen. Dafür ist jedoch ein Zusammenschluss von mindestens 20 EU-Ländern nötig, die 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren, oder eine Mehrheit im Parlament. Findet sich keine Mehrheit – was bislang als wahrscheinlich gilt – tritt der Rechtsakt automatisch in Kraft. Österreich und Luxemburg haben bereits gedroht, gegen den Rechtsakt vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu klagen. Laut einer Studie von Rechtsexperten des Centrums für Europäische Politik (CEP) könnte solch eine Klage Erfolg haben, da die Kommission mit der Einstufung womöglich ihre Kompetenzen übersteige.
- Nachrichtenagentur dpa