Streit um Atomreaktoren Belgien verstößt mit Laufzeitverlängerung gegen EU-Recht
Mit der Verlängerung der Laufzeit von zwei Atomkraftwerken hat Belgien gegen EU-Recht verstoßen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
Belgien hat mit der Verlängerung der Laufzeiten für zwei Atomreaktoren gegen EU-Recht verstoßen. Wie der Europäische Gerichtshof am Montag entschied, hätte die entsprechende Genehmigung nicht ohne Umweltverträglichkeitsprüfungen erteilt werden dürfen.
Belgien hatte 2003 den schrittweisen Atomausstieg bis 2025 beschlossen. Die Reaktoren Doel 1 und Doel 2 nahe Antwerpen hätten demnach 2015 stillgelegt werden sollen. In dem Jahr wurde beiden Meilern jedoch per Gesetz eine um zehn Jahre längere Laufzeit zugestanden. Ob die Atomkraftwerke nun abgeschaltet werden müssen, bleibt allerdings zunächst unklar.
Die Richter entschieden jetzt, dass die Genehmigung im Fall "einer schwerwiegenden und tatsächlichen Gefahr einer Unterbrechung der Stromversorgung" vorübergehend aufrechterhalten werden kann. Gleichzeitig könnten dann nachträglich die Auswirkungen auf die Umwelt untersucht werden.
Nichtigkeitsklage gegen belgisches Gesetz
Belgien hat insgesamt sieben Atomreaktoren an zwei Standorten. Doel im Norden des Landes ist weniger als 120 Kilometer von der Grenze zu Nordrhein-Westfalen entfernt, vom Standort Tihange sind es sogar weniger als 60 Kilometer. Vor allem das Kraftwerk Tihange steht immer wieder wegen Schäden und Störungen in der Kritik, vor allem in Deutschland.
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Ausgangspunkt für das Verfahren am Europäischen Gerichtshof war eine Nichtigkeitsklage von Umweltschutzorganisationen gegen das belgische Gesetz über die Laufzeitverlängerung. Der damit befasste belgische Verfassungsgerichtshof schaltete den Europäischen Gerichtshof ein. Konkret wollte er von den Richtern wissen, ob Laufzeitverlängerungen nach EU-Recht Umweltverträglichkeitsprüfungen erfordern.
- Nachrichtenagenturen dpa, AFP