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EuGH-Urteil: Polen darf Richter nicht zwangsweise in Ruhestand schicken


Urteil des EuGH
Polen darf Richter nicht zwangsweise in Ruhestand schicken

Von dpa
Aktualisiert am 24.06.2019Lesedauer: 1 Min.
Protestplakat am Obersten Gericht in Warschau: Das polnische Wort "Konstyucja" bedeutet Verfassung.Vergrößern des Bildes
Protestplakat am Obersten Gericht in Warschau: Das polnische Wort "Konstyucja" bedeutet Verfassung. (Quelle: Natalie Skrzypczak/dpa-bilder)

Mit ihrem Gesetz zur Zwangspensionierung von Richtern hat die polnische Regierung große Sorgen in Europa ausgelöst. Der Europäische Gerichtshof hat das Vorhaben nun endgültig gestoppt.

Die umstrittene Zwangspensionierung von Richtern in Polen verstößt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen EU-Recht. Sie sei durch kein legitimes Ziel gerechtfertigt und beeinträchtige den Grundsatz der richterlichen Unabsetzbarkeit, urteilten die Luxemburger Richter am Montag (Rechtssache C 619/18). Diese Unabsetzbarkeit sei jedoch untrennbar mit der Unabhängigkeit von Richtern verknüpft.

Polens Regierung hatte die Regel bereits im November 2018 nach einer Eilentscheidung des EuGH aufgehoben. Konkret geht es um jenes Gesetz, mit dem Polens nationalkonservative Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit PiS das Renteneintrittsalter oberster Richter von 70 auf 65 Jahre gesenkt hatte. Die Reform gab dem Präsidenten Polens das Recht, die Amtszeit nach eigenem Ermessen zu verlängern.

Kritiker werfen der Regierung vor, sie wolle mit der Reform missliebige Richter loswerden. Mehr als 20 Juristen waren dadurch zunächst in den Ruhestand geschickt worden. Die für die Verfolgung von Verstößen gegen EU-Recht zuständige EU-Kommission sah die Unabhängigkeit der Justiz bedroht und klagte gegen das Gesetz beim EuGH.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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