Nach Abgasskandal Sammelklagen sollen bald europaweit möglich sein
Die EU-Kommission will einem Zeitungsbericht zufolge
In künftigen Fällen von "Massenschäden" wie im Abgasskandal sollen Verbraucherschutzorganisationen und andere Verbände stellvertretend für geschädigte Kunden gegen Unternehmen europaweit vor Gericht ziehen können. Über diese Pläne der EU-Kommission berichteten die Zeitungen der Funke Mediengruppe unter Berufung auf einen Entwurf für eine Verbraucherschutzrichtlinie.
Richtlinie geht über deutsche Pläne hinaus
Zweieinhalb Jahre nach der Aufdeckung des Volkswagen-Abgasskandals will die Kommission mit der neuen Richtlinie den Verbraucherschutz stärken. Am kommenden Mittwoch soll sie beschlossen werden. Unklar sei jedoch noch, wann EU-Parlament und EU-Rat darüber beraten sollten.
Der Entwurf Justizkommissarin Vera Jourova gehe deutlich über Pläne von SPD-Bundesjustizministerin Katarina Barley für eine Musterfeststellungsklage hinaus, hieß es weiter. Den EU-Plänen zufolge sollten die Verbände in bestimmten Fällen auch Schadenersatzansprüche einklagen können. Voraussetzung ist dem Bericht zufolge, dass der Schaden in den Einzelfällen vergleichbar und die Identität und die Zahl der betroffenen Kunden bekannt ist.
Sammelklagen in den USA bereits möglich
In Deutschland sollten laut Plänen des Justizministeriums Verbände dagegen nur gerichtlich klären lassen können, ob ein Unternehmen ein Verschulden treffe. Verbraucher müssten anschließend ihre Ansprüche individuell einklagen.
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EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Verstager hatte die Initiative bereits Anfang März im Gespräch mit der "Bild am Sonntag" angekündigt: "Wir wollen, dass Verbraucher überall in der EU bessere Rechte erhalten. Es geht nicht um eine Vorverurteilung der Konzerne. Aber wir dürfen den einzelnen Verbraucher nicht länger wie eine klitzekleine Ameise vor einem riesigen Berg stehen lassen." In den USA könnten Verbraucher gesammelt gegen Konzerne klagen – das müsse auch in der EU möglich werden.
Die Verbraucherschutzminister der Länder hatten sich Anfang des Jahres in einem Brief an Bundeskanzlerin Merkel gewandt: Es sei "dringend geboten", ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren einzuleiten.
- Reuters, dpa