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Rettungsschiff "Ocean-Viking" darf in Frankreich anlegen – Italien weigert sich


Weil sich Italien weigert
Rettungsschiff "Ocean-Viking" darf in Frankreich anlegen

Von afp
Aktualisiert am 10.11.2022Lesedauer: 1 Min.
Aus Seenot gerettete Migranten auf der "Ocean Viking": Frankreich erlaubt dem Rettungsschiff nun, in Toulon anzulegen.Vergrößern des Bildes
Aus Seenot gerettete Migranten auf der "Ocean Viking": Frankreich erlaubt dem Rettungsschiff nun, in Toulon anzulegen. (Quelle: CAMILLE MARTIN JUAN/SOS MEDITERRANEE/Reuters)

Seit Tagen weigert sich Italien, die schiffbrüchigen Migranten des Rettungsschiffs aufzunehmen. Jetzt darf die "Ocean-Viking" nach Toulon.

Nach tagelangem Tauziehen um die "Ocean Viking" mit mehr als 200 Flüchtlingen an Bord darf das Rettungsschiff nun im französischen Toulon anlegen. Das Schiff werde am Freitagvormittag dort erwartet, sagte Innenminister Gérald Darmanin am Donnerstag. "Die französischen Behörden haben sich angesichts der inakzeptablen Haltung der italienischen Regierung zu einer Ausnahme entschlossen", sagte Darmanin.

Der Innenminister betonte erneut, dass nach internationalem Recht Italien für die Aufnahme des Rettungsschiffes zuständig gewesen wäre. Laut Darmanin wollten Deutschland und Frankreich je ein Drittel der Flüchtlinge auf dem Boot aufnehmen. Darmanin kündigte zugleich an, dass Frankreich die ursprünglich geplante Aufnahme von 3.500 Migranten, die sich derzeit in Italien befinden, suspendieren wolle.

Frankreich nennt Italiens Weigerung "inakzeptabel"

Die französische Regierung hatte kurz zuvor angekündigt, dass mehrere kranke Menschen an Bord der "Ocean Viking" an Land geholt und in ein Krankenhaus gebracht werden sollten.

Die "Ocean Viking" der Organisation SOS Méditerranée hatte am Mittwoch die sizilianischen Gewässer in Richtung Frankreich verlassen, nachdem Italien sich tagelang geweigert hatte, das Schiff anlegen zu lassen. Paris nannte die Weigerung Roms "inakzeptabel". Die EU-Kommission hatte angesichts des Streits darauf verwiesen, dass Regierungen gesetzlich verpflichtet seien, Schiffbrüchigen zu helfen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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