Urlaubsreise mit Auto Diese Nummern und Dokumente sollten Sie dabeihaben
Auch wenn es nur ein unverschuldeter Blechschaden ist: Ein Autounfall macht immer Aufwand. Im Ausland ist es noch mal komplizierter. Gute Vorbereitung erspart Ärger.
Eine Reise mit dem Auto ist am schönsten ohne Panne oder Unfall. Um für den Fall der Fälle gewappnet zu sein, sollten Urlauber aber gut vorbereitet vor allem ins Ausland fahren. Dazu gehören die richtigen Unterlagen. So sollte jeder die sogenannte Grüne Versicherungskarte sowie den Europäischen Unfallbericht dabeihaben, sagt der ADAC.
Zwar ist die Grüne Versicherungskarte in der Europäischen Union (EU) und einigen weiteren europäischen Ländern nicht mehr vorgeschrieben, wichtig ist sie dennoch. Außerdem ist sie nicht mehr grün, sondern jetzt weiß. Sie wird auch per Mail verschickt und kann zu Hause ausgedruckt werden. Auf ihr sind Informationen zum Halter und zur Versicherung des Autos eingetragen.
Info
Die "Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr", wie die Grüne oder Weiße Versicherungskarte korrekt heißt, bekommen Autofahrer bei ihrer Kfz-Versicherung.
Der Europäische Unfallbericht ist international einheitlich gestaltet und zweisprachig. Jeder Beteiligte kann in seiner Sprache die Unfalldaten und wichtige Fakten eintragen. Zusätzlich zu einer Skizze im Unfallbericht sind immer Fotos vom Unfallort und den Schäden zu empfehlen. Der ausgefüllte Bericht sollte dann so schnell wie möglich an den Kfz-Versicherer geschickt werden.
Zentrale Telefonnummer hilft
Kommt der Unfallgegner aus einem EU-Mitgliedsland oder Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich, können sich Geschädigte an den Schadenregulierungsbeauftragten der ausländischen Versicherung in Deutschland wenden. Dieser lässt sich über den Zentralruf der Autoversicherer herausfinden, so der Tüv Thüringen.
Wichtig: Aus dem Ausland ruft man dafür die Nummer +49 40 300 330 300 an. In Deutschland ist es die kostenfreie Servicerufnummer 0800 250 260 0.
Kommt der Unfallgegner allerdings aus einem anderen Land als den genannten, muss der Schaden bei der ausländischen Versicherung im Herkunftsland geltend gemacht werden. Das kann laut Tüv schwierig werden, eventuell sei ein Verkehrsrechtsanwalt von Vorteil, der im Unfallland tätig werden können muss. Der Schaden wird nach dortigem Recht reguliert.
Komfortable Variante: Auslandsschadenschutz
Wer öfter ins Ausland fährt, für den lohnt sich laut ADAC ein Auslandsschadenschutz, der in die Kfz-Haftpflichtversicherung eingeschlossen werden kann. Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall im Ausland übernimmt dann der Kfz-Versicherer die komplette Schadenabwicklung – und zwar so, als sei der Unfall in Deutschland passiert.
Das heißt konkret: Der Versicherte bekommt sein Geld vom heimischen Versicherer und kann alle Ansprüche nach deutschen Standards geltend machen, etwa Schmerzensgeld, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen. Der Auslandsschadenschutz gilt zumeist in der EU und – mit wenigen Ausnahmen – in ganz Europa. Er kostet in der Regel zwischen zehn und 20 Euro im Jahr.
- Nachrichtenagentur dpa