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Schutzstreifen: Dürfen Autos auf dem Streifen für Radler fahren?


Unbekannte Regeln
Fahrrad-Schutzstreifen: Dürfen Autos hier fahren und parken?

Von t-online, mab

Aktualisiert am 13.12.2024Lesedauer: 1 Min.
Fahrradschutzstreifen: Grundsätzlich sind Schutzstreifen für Radler baulich nicht von Fahrbahn und Gehweg getrennt.Vergrößern des Bildes
Fahrradschutzstreifen: Er ist generell baulich nicht von der Fahrbahn getrennt. (Quelle: David_Sch/getty-images-bilder)
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Verwirrend: Der Schutzstreifen für Radler ist kein Radweg. Welche Regeln gelten also hier? Dürfen Autos auf dem Streifen fahren und parken?

Der Schutzstreifen ist Teil der Straße, nur durch eine unterbrochene Linie markiert und abgetrennt. Und in größeren Abständen kennzeichnet ein Fahrrad-Symbol diesen besonderen Bereich der Straße. Er wird angelegt, wenn der Platz für einen richtigen Radweg nicht ausreicht. Die Regeln und Gesetze für Fahrradwege gelten hier also nicht. Aber welche dann? Wer darf hier fahren, wer nicht? Auch dazu gibt es klare Regeln – die aber längst nicht jeder kennt und befolgt.

Dürfen Autofahrer auf Fahrradschutzstreifen halten oder sogar parken?

Nein, das ist nicht erlaubt. Kein Halten, kein Parken, kein Befahren durch Autos – der Schutzstreifen gehört den Radfahrern. Deshalb gilt ein generelles Halteverbot (Bußgeld: 55 bis 100 Euro plus Flensburg-Punkt).

Einzige Ausnahmen: Autofahrer dürfen den Schutzstreifen kurz passieren, wenn sie abbiegen oder in eine Einfahrt hinein wollen. Auch wenn sie ein Hindernis umfahren oder dem Gegenverkehr ausweichen müssen, dürfen sie kurz auf den Schutzstreifen – ansonsten nicht. Selbstverständlich darf dabei der Radverkehr nicht gefährdet werden.

Und: Beim Überholen müssen Autofahrer einen Abstand von mindestens 1,50 m einhalten.

Müssen Radfahrer den Schutzstreifen benutzen?

Nein, eine Pflicht dazu gibt es nicht. Der Schutzstreifen ist kein ausgewiesener und von Straße und Gehweg klar abgetrennter Radweg. Deshalb gibt es – anders als dort – keine Vorschrift für Radler, ihn zu befahren. Da aber das Rechtsfahrgebot gilt, sollten Radfahrer den Streifen dennoch nutzen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
  • bussgeldkatalog.org: "Radfahrstreifen – Ein weiterer Bestandteil der Radverkehrsanlage"
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