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Tankstelle: Wer für Schäden am Auto beim Tanken haften muss


Rechte von Autofahrern
Wer haftet für einen Schaden am Auto beim Tanken?

Von t-online, ccn

13.03.2025 - 10:01 UhrLesedauer: 2 Min.
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Ein Mann tankt sein Auto voll (Symbolbild): Was passiert, wenn dabei ein Schaden entsteht? (Quelle: Wolfgang Maria Weber/imago-images-bilder)
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Versehentliche Schäden beim Tanken sind ärgerlich, doch wer haftet dafür? Der ADAC klärt über die Verantwortung von Tankstellenbetreibern auf.

Während Sie gerade Ihr Auto tanken, fällt plötzlich von der Zapfsäule eine weitere Zapfpistole herunter und schlägt Ihnen eine kräftige Delle ins Auto. Wer haftet für einen solchen Schaden?

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Haben Sie die Zapfpistole richtig bedient, ist der Betreiber der Tankstelle grundsätzlich für einen Schaden an Ihrem Auto verantwortlich, so der ADAC. Maßgeblich ist, dass er seine sogenannte Verkehrssicherungspflicht verletzt hat: Er muss dafür sorgen, dass die Zapfsäulen keinen technischen Defekt haben und den Sicherheitsvorschriften entsprechen.

Tankstellenbetreiber müssen nicht nach jedem Tankvorgang prüfen

Eine plötzlich herabfallende Zapfpistole muss allerdings kein Verstoß sein: Der Tankstellenbetreiber ist nicht verpflichtet, nach jedem Tankvorgang zu prüfen, ob der vorherige Kunde den Zapfhahn richtig eingehängt hat. Liegt kein Defekt an der Aufhängung der Zapfpistole vor, so liegen die resultierenden Schäden nicht im Verantwortungsbereich des Tankstellenbetreibers, urteilte das Landgericht Limburg im Jahr 2011 (Az: 3 S 159/11).

Ähnlich verhält es sich, wenn Sie den Hebel des Zapfhahns zum automatischen Betanken einrasten lassen und der Zapfhahn während des Tankvorgangs aus der Tanköffnung fällt: Entsteht dabei ein Schaden an Ihrem Auto, ist der Betreiber der Tankstelle in der Regel nicht haftbar – schließlich müssen Sie als Autobesitzer damit rechnen, dass sich ein Zapfhahn lösen kann, wenn man ihn nicht festhält, so der ADAC.

Unfälle: Wer haftet?

Die Verkehrssicherungspflicht gilt auch für andere Bereiche des Tankstellengeländes: Wenn Sie beispielsweise ausrutschen und sich verletzen, können Sie in einigen Fällen Schadenersatz und Schmerzensgeld verlangen. Jedoch müssen Sie bei Regen mit Nässe und entsprechender Glätte rechnen, auch kleine Mengen Kraftstoff aus der Zapfsäule zählen zu sogenannten allgemeinen Gefahren. Eine Benzinpfütze hingegen muss ein Tankstellenbetreiber unverzüglich entfernen, sobald er davon erfährt.

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