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Cannabis am Steuer: Ab wann droht ein Fahrverbot?


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Neuregelungen fürs Kiffen
Cannabis am Steuer: Wann ein Fahrverbot droht


Aktualisiert am 22.08.2024Lesedauer: 4 Min.
Joint am Steuer: Wenn Fahrer nach dem Konsum von Cannabis Auto fahren, resultiert oft eine Gefährdung des Straßenverkehrs daraus.Vergrößern des Bildes
Joint am Steuer: Wenn Menschen nach dem Konsum von Cannabis Auto fahren, resultiert daraus oft eine Gefährdung des Straßenverkehrs. (Quelle: sestovic/getty-images-bilder)

Bekifft am Lenkrad? Mit welchen Folgen Konsumenten von Cannabis rechnen müssen, wenn sie im Auto von der Polizei erwischt werden.

Kiffen ist für Erwachsene seit April 2024 unter gewissen Vorgaben legal. Was bedeutet die Legalisierung von Cannabis für Erwachsene im Straßenverkehr? Hier sind alle Infos.

Welcher Grenzwert gilt?

Der neue Grenzwert für den Wirkstoff THC liegt jetzt bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blut (ng/ml). Das von Bundestag und Bundesrat besiegelte Gesetz wurde am 21. August 2024 verkündet.

Ausgenommen von den neuen Grenzwerten sind laut ADAC Fahranfänger in der zweijährigen Führerschein-Probezeit und junge Menschen unter 21. Für sie gilt weiterhin ein Grenzwert von 1,0 ng/ml.

So verbreitet ist Cannabis

Cannabis ist nach Alkohol das am zweithäufigsten konsumierte Rauschmittel in Deutschland, häufig bei jüngeren Menschen: In einer Befragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung von 2018 zeigte sich, dass jeder zehnte 12- bis 17-Jährige schon einmal Cannabis konsumiert hat. Gut vier von zehn jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 25 Jahren haben schon einmal Cannabis konsumiert (42,5 Prozent). Cannabiskonsum öfter als zehnmal in den vergangenen zwölf Monaten war bei 1,6 Prozent der Jugendlichen und 6,9 Prozent der jungen Erwachsenen gegeben.

So verändert Cannabis das Fahrverhalten

"Der Konsum von Cannabis beeinflusst das Urteilsvermögen, die motorische Koordination und die Reaktionszeit. Das sind wichtige Fähigkeiten, die für sicheres Fahren erforderlich sind", warnt Marc-Philipp Waschke, Referent für Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband. Anders als bei Alkohol sind die Beeinträchtigungen durch Cannabis bislang weniger gut erforscht. "Je nach Produkttyp, Konsumart, konsumierter Menge und potenzieller Toleranz einer Person kann sich der Cannabiskonsum unterschiedlich auswirken", sagt er.

Bei Cannabis ist die Wirkungsweise nicht dieselbe wie bei Alkohol. So ist ein "Herantasten" an den THC-Grenzwert nicht möglich, wie es im Gesetzentwurf hieß. Die Expertenkommission des Verkehrsministeriums wies auf Studien zur Wirkung hin. Sicherheitsrelevante Effekte treten demnach am stärksten 20 bis 30 Minuten nach dem Konsum auf und klingen nach drei bis vier Stunden wieder ab. Dabei falle bei Konsumenten, die höchstens einmal in der Woche kiffen, die THC-Konzentration in einigen Stunden ab. Bei häufigem Konsum könne sich THC im Körper anreichern und noch Tage bis Wochen im Blut nachweisbar sein.

Als ganz grobe Richtschnur nennt der ADAC: Wer etwa als Gelegenheitskonsument einen Joint am Samstagabend raucht, für den dürfte es meist eher kein Problem sein, am Montag wieder legal Auto zu fahren.

Wie viele Unfälle werden unter Cannabiseinfluss verursacht?

Das lässt sich nicht sagen. In der amtlichen Unfallstatistik wird bis dato nicht zwischen Cannabis und anderen Drogen unterschieden. Unfälle, die sich unter dem Einfluss von Cannabis ereignen, werden unter der Sammelkategorie "andere berauschende Mittel" in der Unfallstatistik zusammengefasst.

Strafen: Das droht Autofahrern unter Cannabiseinfluss

Rechtlich gesehen gehört Cannabis zu den "weichen" Drogen. Während nach dem Konsum harter Drogen wie Ecstasy, Kokain oder Heroin und einer anschließenden Verkehrskontrolle schon Eignungszweifel für Fahren eines Autos erweckt werden, ist das bei Cannabis anders: Hier unterscheidet das Recht zwischen einmaligem, gelegentlichem und regelmäßigem Konsum.

Wer einmal Cannabis konsumiert und das nicht während oder kurz vor einer Autofahrt tut, hat nichts zu befürchten, erklärt ADAC-Club-Juristin Christina Benecke. Auch wenn Sie einmal bekifft am Steuer erwischt werden, bedeutet das nicht, dass die Behörden Sie automatisch als ungeeignet zum Führen eines Autos einstufen und den Führerschein einkassieren.

Wer jedoch vorsätzlich oder fahrlässig mit 3,5 ng/ml THC oder mehr im Blut unterwegs ist, riskiert in der Regel dennoch 500 Euro Bußgeld und einen Monat Fahrverbot.

Überschreitet man künftig den THC-Grenzwert und hat zusätzlich noch Alkohol getrunken, riskiert man ein erhöhtes Bußgeld von 1.000 Euro. Der ADAC ordnet auf seiner Website ein: Wegen der Risiken des Mischkonsums gilt für Fahrzeuglenker nach dem Cannabis-Genuss Alkoholverbot.

Wie bei Alkohol gilt in der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für Fahrer und Fahrerinnen unter 21 Jahren ein Cannabis-Verbot – die Grenze von 3,5 Nanogramm gilt also nicht. Bei Verstößen drohen in der Regel 250 Euro Bußgeld.

Gibt es Ausnahmen für Sonderfälle?

Bei THC am Steuer geht es um Cannabiskonsum aller Art, wie im Gesetzentwurf erläutert wird – also Joints, aber auch THC-haltige Speisen, Getränke, Öle und Extrakte. Ausgenommen ist aber, wenn das THC "aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt".

Bei Kontrollen sollten empfindliche Speicheltests "als Vorscreening zum Nachweis des aktuellen Konsums" eingesetzt werden, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Wenn jemand Anzeichen von Ausfallerscheinungen zeige, sei aber in jedem Fall auch bei negativem Speicheltest eine Blutprobe erforderlich.

Cannabis und Fahrradfahren – ist das erlaubt?

Bei Cannabis in Kombination mit dem Grenzwert wird bei Autofahrern von einer relativen Fahrunsicherheit (Ordnungswidrigkeit) ausgegangen. Einen Wert für die absolute Fahruntüchtigkeit (Straftat) gibt es bisher nicht.

Für Radfahrer wiederum gibt es bisher nicht einmal einen Grenzwert für ein Ordnungswidrigkeitsdelikt – weder für Alkohol noch für Cannabis.

Aber es drohen bei Alkoholkonsum spätestens ab einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille Probleme: Wer derart alkoholisiert radelt, begeht direkt eine Straftat. Und: Das kann bei Ausfallerscheinungen bereits ab 0,3 Promille der Fall sein.

Im Umkehrschluss heißt das: Wer unter Cannabis-Einfluss radelt und sich auffällig verhält oder Fahrfehler macht, kann ebenfalls eine Straftat begehen. "Es ist also wie immer kompliziert", so Katharina Lucà. Daher sollte aus Sicht des ADAC gelten: "Wer kifft, fährt nicht."

Unfall und Versicherung: Welche Konsequenzen drohen?

Falls es zu einem Unfall kommt und ein Test ergibt, dass Sie dabei unter Drogeneinfluss standen, kann die Haftpflichtversicherung im Nachhinein ihr Geld zurückverlangen. Bei einer Vollkaskoversicherung kann es sogar passieren, dass die Versicherung nicht zahlt.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagenturen AFP und dpa
  • bzga.de: "Cannabiskonsum von Jugendlichen"
  • tuev-verband.de: "TÜV-Verband warnt vor Folgen des Cannabiskonsums im Straßenverkehr"
  • YouTube-Kanal des ADAC: "Ampel legalisiert Cannabis! Was das für den Straßenverkehr bedeutet!"
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