Umstrittene Kostenfrage Wer zahlt Lackierung und Reinigung nach einem Verkehrsunfall?
Ein Autounfall geht oft auch mit einem Lackschaden einher. Doch wer muss für die Reinigungskosten im Zusammenhang mit einer Lackierung aufkommen? Diese Frage hat ein Gericht geklärt.
Geschädigte haben nach einem Verkehrsunfall Anspruch darauf, dass die gegnerische Versicherung die Kosten der Reparatur ersetzt. Das umfasst alle Posten eines zuvor erstellten Gutachtens. Reinigungskosten im Zusammenhang mit einer Lackierung muss sie ebenfalls ersetzen.
Diese sind nicht in den Lackierkosten enthalten. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Horb am Neckar, über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet (Az.: 1 C 192/17).
Versicherung übernimmt unfallbedingte Kosten
Nach einem Unfall ließ ein Geschädigter sein Auto reparieren. Die Kosten wollte er von der gegnerischen Versicherung ersetzt bekommen – auch die für Reinigungskosten nach Lackierarbeiten in Höhe von 50 Euro. Das führte zum Streit vor Gericht.
Das Gericht entschied: Auch diese Kosten muss die Versicherung tragen. Sie seien noch nicht in den Lackierkosten enthalten. Denn im Zusammenhang mit einer Lackierung sei nicht sicher, aber auch nicht unwahrscheinlich, dass es zu Verschmutzungen kommt. Da das aber erst nach der Lackierung beurteilt werden kann, könnten die dafür nötigen Kosten auch nicht bei der Lackierung eingepreist werden.
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Und selbst wenn der Schmutz durch unsauberes Arbeiten in der Werkstatt entstanden sei: Auch dieses sogenannte Werkstattrisiko muss die gegnerische Versicherung tragen.
- Nachrichtenagentur dpa