Das sagen die Gerichte Verkehrsschild eingeschneit – muss man es dann befolgen?
Dichter Schneefall macht auch vor Verkehrsschildern nicht Halt. Muss man ein Schild beachten, das man nicht sehen kann? Und droht ansonsten ein Bußgeld?
Im Winter kann es vorkommen, dass Verkehrsschilder von Schnee verdeckt und für Autofahrer unsichtbar werden. Gültig bleiben sie dennoch. Das gilt zumindest für bestimmte Verkehrszeichen. Nämlich für Schilder, deren Bedeutung schon anhand ihrer Form erkennbar ist.
Stoppschilder etwa sind grundsätzlich achteckig und damit für jeden Autofahrer selbst unter einer dicken weißen Schneehaube deutlich erkennbar. Auch das "Vorfahrt gewähren"-Schild ist leicht zu erkennen: ein Dreieck, das auf dem Kopf steht. Anders sieht es bei Verkehrsschildern mit gleicher Form aus. Auf einem zugeschneiten Tempo-Schild etwa lässt sich natürlich nicht erkennen, ob es sich um ein Tempo-30-Schild handelt oder ob 70 km/h erlaubt sind.
Das sagen die Gerichte
Gerichte haben daher entschieden, dass verschneite Verkehrszeichen dieser Art ihre Gültigkeit verlieren. Allerdings lässt sich mitunter im Nachhinein schwierig beweisen, dass ein Schild unerkennbar zugeschneit war.
Wer wegen eines zugeschneiten Tempolimits geblitzt wird, kann Einspruch einlegen. In diesem Fall ist jedoch der Nachweis des unlesbaren Schildes erforderlich. Der ADAC empfiehlt, Fotos zu machen und gegebenenfalls ein Wettergutachten des Deutschen Wetterdienstes einzuholen.
Außerdem gilt diese Entscheidung nicht für nachweislich ortskundige Fahrer. Im Gegenteil: Sie müssen sich an das Tempolimit halten, selbst wenn das Verkehrszeichen nicht lesbar ist. Die Richter gehen nämlich davon aus, dass die Tempolimits im unmittelbaren Umfeld des Wohnortes längst bekannt sein sollten.
Und es gibt eine weitere Einschränkung: Auch verschneite Parkverbotsschilder bleiben gültig. Hier setzt der Gesetzgeber voraus, dass Autofahrer ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen und das Schild zur Not mit der Hand vom Schnee befreien, um sich zu vergewissern, was darauf steht.
- Nachrichtenagentur dpa