Neun Schilder von rot bis grün Dieses Autokennzeichen ist das richtige für Sie
Ohne Zulassung darf normalerweise kein Auto auf öffentlichen Straßen fahren. Neben dem EU-Kennzeichen gibt es rote, grüne, zeitlich befristete, solche für E-Autos und alte Autos.
Das gängigste unter den Nummernschildern ist das EU-Kennzeichen, das seit 1994 die alten Schwarz-weiß-Schilder abgelöst hat, die nach wie vor gültig sind.
Es besteht aus einem Unterscheidungszeichen für den Verwaltungsbezirk der Zulassungsbehörde und einer Erkennungsnummer. Die setzt sich aus ein oder zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern zusammen. Auf die Nationalität innerhalb der EU weist das Kürzel auf dem blau unterlegten Feld am linken Rand hin.
Kennzeichen für E-Autos
Sie wurden 2015 eingeführt, sehen aus wie das EU-Kennzeichen, haben aber ein "E" hinter der Erkennungsnummer eingeprägt, das Sonderrechte und Vorteile signalisiert. Kommunen dürfen E-Autos, Plug-in-Hybriden oder E-Autos mit Brennstoffzelle kostenloses Parken einräumen, Zufahrtsbeschränkungen aufheben oder Busspuren für Stromer freigeben.
Oldtimer-Kennzeichen
Das Gesetz sieht zwei spezielle Zulassungsarten für Oldtimer vor: das H-Kennzeichen und das rote Wechsel-Kennzeichen. Ersteres gilt seit 1997 und ist für den Dauerbetrieb des Fahrzeugs gedacht. Das "H" steht dabei für "historisch". Der Vorteil dieser Zulassungsart liegt in einer günstigeren Besteuerung.
Das zweite genügt, wenn das betreffende Fahrzeug an Veranstaltungen teilnimmt, die laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) "der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen". Das rote Wechselkennzeichen beginnt immer mit der Zahlenkombination "07".
Für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen benötigen Fahrzeuge mit rotem Oldtimerkennzeichen keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung. Probe- und Überführungsfahrten sowie Fahrten in die Werkstatt sind damit ebenfalls erlaubt.
Oldtimer werden per Gesetz als Fahrzeuge definiert, "die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind".
Saisonkennzeichen
Es enthält zusätzlich eine Angabe des zugeteilten Betriebszeitraums, der zwischen zwei und elf Monaten betragen darf. Das Fahrzeug darf nur während des angegebenen Betriebszeitraums auf öffentliche Straßen fahren. Während der Ausschlusszeiten besteht dort kein Versicherungsschutz. Dann muss das Fahrzeug auf einem privaten Grundstück abgestellt sein. Eine Kombination mit Oldie-Kennzeichen ist möglich. Das Saisonkennzeichen gibt es ebenfalls seit 1997.
Kurzzeitkennzeichen
Seit 1998 nutzen Privatpersonen Kurzzeitkennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten. Deshalb wird es häufig auch als Überführungskennzeichen bezeichnet. Sie gelten für maximal fünf Tage und können bei der Zulassungsbehörde am Wohnsitz des Halters oder am Fahrzeugstandort beantragt werden. Das Ablaufdatum ist am rechten Rand nach dem Schema Tag-Monat-Jahr gelb unterlegt vermerkt. Die Zahlenkombination beginnt stets mit einer "04".
Das rote Kennzeichen
Das Gegenstück des Kurzzeitkennzeichens für laut Gesetz "zuverlässige" Händler, Hersteller und Kfz-Werkstätten ist das rote Kennzeichen, das an unterschiedlichen Fahrzeugen für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten ausgegeben wird. Die Erkennungsnummer besteht nur aus Ziffern beginnend mit "06". War dieses Kennzeichen vor dem 1. Mai 1998 auch für Privatpersonen gültig, gilt das rote Kennzeichen seit dieser Zeit ausschließlich für den gewerblichen Gebrauch.
Das Wechselkennzeichen
Mit ihm können zwei Fahrzeuge der gleichen Klasse mit einem Kennzeichen zugelassen werden – es kann sich also um zwei Pkw, zwei Wohnmobile oder zwei Anhänger handeln. Ein Wechselkennzeichen darf immer nur an einem der beiden Fahrzeuge geführt werden. Das jeweils nicht genutzte Fahrzeug muss auf Privatgrund parken. Diese Regel und das Kennzeichen existieren seit 2012.
Das Wechselkennzeichen besteht aus zwei Teilen: Einem Teil, der am Fahrzeug verbleibt, und einem aufsteckbaren Zusatzteil, das ein Fahrzeug für die Benutzung auf der Straße gültig macht. Der Vorteil: Für einen Zweitwagen – auch Oldtimer sind erlaubt – kann diese Kennzeichenvariante günstigere Versicherungskonditionen bringen. Da der Kaufanreiz trotzdem gering ist, sind diese Kennzeichen eher selten zu sehen.
Das grüne Kennzeichen
Sie sehen aus wie ein EU-Kennzeichen bis auf die grüne Schrift und werden für steuerbefreite Kraftfahrzeuge ausgegeben. Man sieht sie auf dem Land an forst- und landwirtschaftlichen Fahrzeugen, aber auch auf Baustellen an Kränen oder Baumaschinen oder an Fahrzeugen von Schaustellern. Besonderheit: Die so gekennzeichneten Fahrzeuge dürfen nicht schneller als 25 km/h fahren.
Ausfuhrkennzeichen
Ist ein Auto nicht zugelassen und soll dauerhaft ins Ausland verbracht werden, dann ist das Ausfuhrkennzeichen gefragt. Es ist höchstens zwölf Monate gültig. Das Ablaufdatum der deutschen Haftpflichtversicherung wird exakt mit Tag, Monat und Jahr festgehalten und ist ganz rechts auf einem roten Streifen eingeprägt.
Zur Erteilung müssen neben den Zulassungsbescheinigungen unter anderem Nachweise einer speziellen Kfz-Haftpflichtversicherung sowie über eine gültige Hauptuntersuchung und gegebenenfalls eine Außerbetriebsetzung vorgelegt werden.
Das Diplomatenkennzeichen
Wenn Sie auf der Straße ein Kennzeichen sehen, dass mit einer 0 beginnt, handelt es sich um ein Diplomatenfahrzeug. An den folgenden Ziffernblöcken (entweder zwei- oder dreistellig) erkennen Sie zuerst das Herkunftsland und dann den Dienstgrad des Halters an. Je niedriger die Zahl ist, umso höher der Dienstgrad des Diplomaten.
- Nachrichtenagentur dpa
- Eigene Recherchen