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Anlieger frei: Wer trotz Verbot rein darf und wer nicht


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"Anlieger frei": Wer sich nicht daran halten muss


Aktualisiert am 03.01.2025Lesedauer: 2 Min.
Das Schild „Anlieger frei“: Erlaubnis für Anwohner und Besucher – und eine teure Falle für Abkürzer.Vergrößern des Bildes
Das Schild „Anlieger frei“: Erlaubnis für Anwohner und Besucher – und eine teure Falle für Abkürzer. (Quelle: IMAGO/IPA Photo/mab)
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"Anlieger frei" – ein harmloses Schild mit klarer Botschaft, das dennoch zu Streit und Bußgeldern führt. Wer hinein darf und wer besser draußen bleibt, entscheidet ein einfacher Grundsatz. Aber welcher?

Ein einfaches Schild sorgt oft für Verwirrung: Das runde Verbotsschild mit weißem Grund und rotem Rand, ergänzt durch den Zusatz "Anlieger frei". Doch wer darf eine solche Straße eigentlich befahren – und wer nicht?

Was bedeutet "Anlieger"?

Anlieger ist, wer ein berechtigtes Interesse daran hat, diese Straße zu nutzen. Dazu gehören selbstverständlich die Bewohner der Straße, aber auch Menschen, die dort arbeiten, geschäftlich zu tun haben oder jemanden besuchen möchten. Das schließt Gäste eines Hotels, Patienten einer Arztpraxis oder Klienten eines Anwalts mit ein. Kurz gesagt: Wer einen guten Grund hat, in die Straße zu fahren, fällt unter den Begriff "Anlieger".

Gerichte haben die Definition präzisiert. So entschied das Bayerische Oberste Landesgericht, dass bereits die Absicht, jemanden zu besuchen, ausreichend ist. Sogar jemand, der nur kurz vorbeischaut, etwa um jemanden abzuholen oder ein Paket abzugeben, gilt rechtlich gesehen als Anlieger. Selbst unerwünschte Besucher sind laut dem Gerichtsurteil berechtigt, in die Straße einzufahren – auch dann, wenn sie nach einem erfolglosen Versuch, jemanden zu erreichen, direkt wieder umdrehen.

Diese Regelung führt nicht selten zu Diskussionen. Denn was juristisch eindeutig klingt, ist in der Praxis schwer zu überprüfen. Schließlich kann niemand von außen wissen, ob jemand tatsächlich einen Anwohner besuchen möchte oder nur vorgibt, ein berechtigtes Interesse zu haben.

Wer kein Anlieger ist

Wer hingegen die Straße lediglich als Abkürzung nutzen möchte, um sich Zeit zu sparen, oder ohne konkreten Grund dort parkt, verstößt gegen die Vorschrift. Solche Fälle sind eindeutig: Wer keine nachvollziehbare Verbindung zu den Anwohnern hat, hat auf diesen Straßen nichts verloren.

Bei Polizeikontrollen helfen Ausreden wenig. Ein Satz wie "Ich wollte jemanden in dem gelben Haus besuchen" muss glaubhaft belegt werden können. Die Beamten haben zwar einen gewissen Ermessensspielraum, doch wer nachweislich keinen legitimen Grund hat, riskiert ein Bußgeld.

Welche Strafen drohen?

Das Zusatzschild "Anlieger frei" hat einen klaren Zweck: Es soll Anwohner vor Durchgangsverkehr schützen und den Verkehr auf ein Minimum reduzieren. Wer sich über diese Regel hinwegsetzt, muss tief in die Tasche greifen. Auto- und Motorradfahrer zahlen mindestens 20 Euro, Radfahrer 15 Euro. Wer ohne triftigen Grund parkt oder bewusst die Durchfahrt nutzt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 75 Euro.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Eigene Recherche
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