Tempolimit bei feuchtem Asphalt Wann eine Straße als nass gilt
Was ist im Straßenverkehr eigentlich genau unter Nässe zu verstehen? Reicht es schon, wenn die Fahrbahn nur feucht ist, damit das entsprechende Tempolimit gilt - oder muss sie komplett unter Wasser stehen?
Fakt ist: Nässe ist eine akute Gefahrenquelle. Gerade nach langer Trockenheit verwandeln sich die Fahr- in Rutschbahnen, es drohen Aquaplaning und Fontänen durch vorausfahrende Autos, die sekundenlang die Sicht blockieren. Für diese Situationen gibt es die entsprechenden Geschwindigkeitsbegrenzungen - etwa auf Tempo 80 - mit dem Zusatz: "Bei Nässe".
Das Problem dabei: "Viele Autofahrer sind verunsichert. Sie wissen nicht genau, was das Schild bedeutet, denn Nässe empfindet jeder subjektiv anders", sagt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte vom TÜV Rheinland. In der Straßenverkehrsordnung heißt es dazu nur, das Zusatzzeichen verbiete dem Kraftfahrer, bei nasser Fahrbahn die angegebene Geschwindigkeit zu überschreiten.
BGH hat "Nässe" definiert
Letztlich musste also der Bundesgerichtshof mit einer juristisch wasserdichten Definition ran: Er entschied, dass "bei Nässe" die Fahrbahn komplett mit einem Wasserfilm überzogen sein muss (Az. 4 StR 560/77). Vereinzelte Wasserlachen und leichter Regen allein reichen also nicht aus.
Gerade hohe Temperaturen und heiße Teerdecken lassen die Wassertropfen schnell verdampfen, so dass sich kein durchgängiger Film bildet. "Steht jedoch das Wasser auf der kompletten Fahrbahn, gilt das Tempolimit bei Nässe wie jedes andere auch", betont der TÜV Rheinland-Fachmann.
"Nässe"-Schilder stehen an kritischen Stellen
Doch selbst wenn noch kein durchgehender Wasserfilm die Fahrbahn bedeckt, empfehlen Verkehrssicherheitsexperten, auf Fahrbahnabschnitten mit Tempolimits "bei Nässe" generell Vorsicht walten zu lassen.
Denn diese Schilder werden in der Regel nur dann aufgestellt, wenn auf einer Autobahn oder Landstraße aus baulichen Gründen an diesen Stellen schnell Aquaplaning oder Rutschgefahr drohen. Deshalb ist dort eine vorsichtige Fahrweise grundsätzlich ratsam.
Nässe-Limit übertreten - Ärger mit Versicherung droht
Wer das Nässe-Limit übertreten hat, muss bei einem Unfall mit einem Verwarn- oder Bußgeld rechnen. "Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz - etwa einer erheblichen Überschreitung des Tempolimits - kann die Kaskoversicherung sogar ihre Leistung verweigern und die Haftplicht den Unfallverursacher möglicherweise in Regress nehmen", erklärt Sander.