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Verkehrsrecht: Handy am Steuer verboten, iPod benutzen erlaubt


Verkehrsrecht
iPod am Steuer benutzen erlaubt

18.02.2015Lesedauer: 1 Min.
Verwirrendes Urteil: Handy am Steuer verboten, aber iPod erlaubt.Vergrößern des Bildes
Verwirrendes Urteil: Handy am Steuer verboten, aber iPod erlaubt. (Quelle: Hersteller-bilder)

Ein Smartphone am Steuer zu benutzen, ist verboten. Nicht verboten sind jedoch Geräte wie ein iPod, mit denen man nicht telefonieren kann. Sie fallen im Sinne der Straßenverkehrsordnung nicht unter den Begriff des Mobiltelefons. Deswegen droht Autofahrern mit ihnen auch kein Bußgeld.

iPod am Steuer genutzt - kein Bußgeld

Später stellte sich jedoch heraus, dass es sich bei dem Gerät nicht um ein Telefon, sondern um einen iPod, also einen MP3-Player, handelte. Der Fahrer gab an, diesen hinterm Steuer in der Hand gehalten, aber nicht damit telefoniert zu haben. Was auch nicht möglich sei. Er wolle deshalb gegen die auferlegte Strafe vorgehen.

Kein Mobiltelefon, also nicht strafbar

Das Amtsgericht Waldbröl gab ihm Recht. Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, hat er damit nicht gegen das Handyverbot verstoßen. Auch wenn die gleiche Bedienung eines Smartphones strafbar gewesen wäre und er durch den iPod womöglich nicht weniger abgelenkt war, handelte es sich bei dem MP3-Player schlicht nicht um ein Mobiltelefon im Sinne des Gesetzes. (Az. 44 OWI-225)

Handy am Steuer: Verwirrende Urteile

Die Rechtsprechung sorgt für Verwirrung: So ist es Autofahrern sogar verboten, die Uhrzeit am Handy abzulesen. Dagegen hatte das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass Autofahrer durchaus auch mit dem Handy telefonieren dürfen - aber nur, wenn der Wagen steht und der Motor durch - beispielsweise - eine automatische Start-Stopp-Funktion - ausgeschaltet ist. Und das Oberlandesgericht Köln entschied: Der Griff eines Autofahrers nach einem klingelnden Mobiltelefon ist nicht zwangsläufig ein Verstoß gegen das Handy-Verbot am Steuer.

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