Wissen Sie es noch? Achtung, Bushaltestelle: Darf ich hier überholen?
An Bushaltestellen lauern unsichtbare Gefahren für Schulkinder. Aber wissen Sie als Autofahrer, welche Regeln gelten?
Kinder können Geschwindigkeiten oft falsch einschätzen. Deshalb gelten an Bushaltestellen besondere Regeln, die Leben retten können. Als Autofahrer müssen Sie anhalten, wenn ein Schulbus mit Warnblinklicht fährt oder an der Haltestelle steht. Überholen ist dann verboten. Blinkt der Bus, dürfen Sie nur mit Schrittgeschwindigkeit weiterfahren.
Was bedeutet Schrittgeschwindigkeit?
Halten Sie immer genügend Abstand. Diese Vorsichtsmaßnahmen gelten auch für den Gegenverkehr auf nicht getrennten Fahrbahnen. Obwohl die Straßenverkehrsordnung keinen festen Wert für Schrittgeschwindigkeit nennt, legen die Gerichte in der Regel einen Wert zwischen 5 und 15 km/h fest. Im Zweifelsfall ist es ratsam, langsamer zu fahren.
Strafen bei Verstößen
Verstöße gegen diese Regeln werden geahndet. Zu schnelles Fahren kostet 15 Euro Verwarnungsgeld. Wer trotz Verbots überholt oder Mitfahrer gefährdet, muss mit einem Bußgeld von bis zu 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bitte beachten Sie, dass diese Regelungen nicht für Fernbusse oder private Busunternehmen gelten.
Um Unfälle zu vermeiden, sollten Sie immer mit dem unvorhersehbaren Verhalten von Kindern rechnen. Reduzieren Sie frühzeitig Ihre Geschwindigkeit und beobachten Sie die gesamte Umgebung, nicht nur den Bus. Bleiben Sie bremsbereit und fahren Sie erst weiter, wenn Sie sicher sind, dass keine Gefahr mehr besteht.
Eltern in der Verantwortung
Auch Eltern können einen wichtigen Beitrag leisten, indem sie mit ihren Kindern das richtige Verhalten an der Bushaltestelle üben. Erklären Sie ihnen, warum Rennen und Toben gefährlich sind, und bringen Sie ihnen bei, die Straße erst zu überqueren, wenn der Bus abgefahren ist. Machen Sie Ihre Kinder auch auf den toten Winkel aufmerksam.
- Nachrichtenagentur dpa
- presse.ace.de "Schulbus überholen verboten: Das gilt während der Fahrt und an der Haltestelle"