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Oktoberfest-Gast erbricht im Taxi: Wer muss die Reinigung zahlen?


Wichtiges Urteil
Ins Taxi erbrochen: Wer muss zahlen?

Von t-online, mab

Aktualisiert am 04.10.2024Lesedauer: 2 Min.
Wenn der Magen rebelliert: Ein Gerichtsurteil aus München klärt, wer die Reinigungskosten im Taxi trägt.Vergrößern des Bildes
Wenn der Magen rebelliert: Ein Gerichtsurteil aus München klärt, wer die Reinigungskosten im Taxi trägt. (Quelle: Sergiy Tryapitsyn)
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Eine Kotztüte auf Rädern: Nach dem Oktoberfest übergab sich ein Fahrgast im Taxi – ein Streit um die teure Reinigung war die Folge. Der Fall ging vor Gericht. Wie er ausging und welches Detail entscheidend war.

Ein Volksfest, eine Taxifahrt und ein rebellischer Magen – das kann Ärger geben, der manchmal sogar vor Gericht endet. Ein Urteil des Amtsgerichts München (Az.: 271 C 11329/10) zeigt, wer dann für die Reinigungskosten aufkommen muss.

Der Fall: Ignorierte Bitten und unerwünschte Überraschungen

Nach einem ausgiebigen Oktoberfestbesuch stieg ein betrunkener Gast ins Taxi. Während der Fahrt wurde ihm zunehmend übel. Er und seine Begleiter baten den Fahrer mehrfach anzuhalten – aber der Fahrer blieb auf Kurs. Die Folge: Der Fahrgast übergab sich auf dem Rücksitz. Der Taxifahrer sah die Schuld beim Fahrgast und verlangte von ihm Reinigungskosten in Höhe von 250 Euro.

Das Urteil: geteilte Schuld, geteilte Rechnung

Das Amtsgericht München war anderer Meinung. Der Fahrgast hatte zwar den Beförderungsvertrag (siehe unten) verletzt. Aber der Taxifahrer hatte eine Mitschuld, da er trotz Bitten nicht anhalten wollte. Deshalb musste der Fahrgast die Hälfte der Reinigungskosten in Höhe von 125 Euro tragen.

Der Fahrgast hatte also Glück, dass er auf seine Situation aufmerksam gemacht hatte und der Taxifahrer falsch reagierte. Ansonsten wäre der Fall anders ausgegangen: Dann hätte der Fahrgast die Reinigung allein bezahlen müssen.

Das steht im Beförderungsvertrag

Der Beförderungsvertrag regelt die Rechte und Pflichten sowohl des Taxifahrers als auch des Fahrgasts während einer Taxifahrt:

  • Beförderungspflicht: Taxifahrer müssen grundsätzlich jeden Fahrgast befördern, sofern keine triftigen Gründe dagegen sprechen.
  • Weisungsrecht des Fahrgasts: Der Fahrgast darf das Fahrtziel und den Fahrweg bestimmen.
  • Taxameter: Die Fahrt muss mit eingeschaltetem Taxameter durchgeführt werden.
  • Fahrpreis: Der Fahrpreis richtet sich nach der behördlich festgesetzten Taxitarifordnung.
  • Gepäckbeförderung: Handgepäck und sonstiges Gepäck des Fahrgasts muss im Kofferraum oder Innenraum befördert werden.
  • Wartezeiten: Wartezeiten müssen vom Fahrgast bezahlt werden.
  • Fundsachen: Der Taxifahrer muss Fundsachen unverzüglich dem Fundbüro übergeben.
  • Sorgfaltspflicht: Der Taxifahrer muss für die Sicherheit der Fahrgäste sorgen und sie unversehrt ans Ziel bringen.
  • Zahlungspflicht: Der Fahrgast ist verpflichtet, den Fahrpreis zu bezahlen.
  • Verhalten im Taxi: Der Fahrgast muss sich angemessen verhalten und darf das Taxi nicht beschädigen oder verschmutzen.
Verwendete Quellen
  • adac.de: Betrunkenem Oktoberfest-Gast wird übel: Taxifahrer muss anhalten
  • taxiberndt.de: Rechte und Pflichten
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