Ablauf der Höchstparkdauer Ist es erlaubt, die Parkscheibe weiterzudrehen?
Freie Parkplätze sind mancherorts rar. Vor Ablauf der Höchstparkdauer zurück zum Auto zu gehen, um die Parkscheibe weiterzudrehen, mag deshalb verlockend klingen. Doch dürfen Autofahrer das?
Die Parkscheibe ist auf vielen öffentlichen Parkplätzen Pflicht. Gerne wird aber bei der Einstellung der korrekten Parkzeit geschummelt. Die Parkscheibe vor Ablauf der Höchstparkdauer einfach weiterzudrehen, ist jedoch verboten, sagt der ADAC.
Richtige Einstellung der Parkscheibe
Auch das Auto einmal vor- und zurückzufahren, leitet keinen erforderlichen neuen Parkvorgang ein. Man muss dazu raus aus der Lücke, um anderen tatsächlich die Chance zu geben, dort einzuparken. Wer die erlaubte Parkzeit überschreitet, muss mit Knöllchen beziehungsweise einem Verwarngeld zwischen 20 und 40 Euro rechnen. Steht Ihr Fahrzeug auf einem zeitlich begrenzten Parkplatz, kann dieses bei einem Verstoß gegen die StVO sogar abgeschleppt werden.
Die Parkscheibe müssen Autofahrer immer auf den Strich der nächsten halben Stunde nach Ankunft einstellen. Beispiel: Wer 17.05 Uhr das Auto abstellt, dreht auf 17.30 Uhr. Alles andere sei falsch und kann ab zehn Euro kosten, so der Autoclub.
Kurz zum Bäcker?
Mal eben kurz zum Bäcker Brötchen holen, ohne dafür die Parkscheibe korrekt einzustellen und auszulegen? Das geht nicht und kann mit einem Knöllchen bestraft werden. Dies liegt unter anderem daran, dass die Mitarbeiter vom Ordnungsamt nicht wissen können, wie lange Sie wirklich bereits schon an der Stelle stehen – ob zwei Minuten oder eine Stunde.
So muss die Parkscheibe aussehen
Die Parkscheibe muss gut sichtbar im Auto liegen, etwa auf dem Armaturenbrett. Sie muss blau-weiß, elf Zentimeter breit und 15 Zentimeter hoch sein. Diese Mindestgröße muss die Parkscheibe erfüllen. Ansonsten sind zehn Euro fällig. Handgeschriebene Zettel als Ersatz gelten nicht.
Vorgaben Parkscheibe
Größe: 11 Zentimeter breit, 15 Zentimeter hoch
Farbe: Blau, weiße Scheibe
Ziffern: Volle und halbe Stunden
Schrift: gemäß DIN 1451 (Norm-Schrift für Technik und Verkehr)
Entspricht die Parkscheibe nicht den Vorgaben, weil sie beispielsweise bunt ist oder nicht die Norm-Schrift hat, kann ebenfalls ein Bußgeld drohen.
Spezielle elektronische Parkscheiben mit Typprüfung sind allerdings erlaubt. Dort läuft die Zeit nicht mit, das wäre illegal. Sondern sie zeigen beim Abstellen des Motors den Beginn der Parkzeit automatisch an. Auch Motorradfahrer müssen eine Parkscheibe nutzen. Tipp: Scheibe lochen und mit Kabelbinder an der Maschine befestigen.
- Nachrichtenagentur dpa-tmn
- Bußgeldkatalog