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Verkehrsrecht: Im Parkhaus öffnet man die Heckklappe auf eigene Gefahr


Recht & Verkehr
Verkehrsrecht: Im Parkhaus öffnet man die Heckklappe auf eigene Gefahr

Von t-online, auto-reporter-net
07.11.2012Lesedauer: 2 Min.
Heckklappen von Kombis schwenken weit nach oben ausVergrößern des Bildes
Heckklappen von Kombis schwenken weit nach oben aus (Quelle: Hersteller-bilder)

Moderne Heckklappen bei Kombis sind eine feine Sache: Sie öffnen mitunter auf Knopfdruck, schwenken weit nach oben aus und erlauben dem Autofahrer einen bequemen Zugang zum Kofferraum, ohne sich dabei den Kopf zu stoßen. Doch wehe, wenn ein Hindernis im Weg ist. Wer die Heckklappe unachtsam öffnet, bleibt auf dem Schäden sitzen, entschied das Amtsgerichts München (AmG München, 262 C 20120/11).

Fahrer übersah Querträger in niedriger Höhe

Der Vorfall ereignete sich bereits im April 2011. Ein Fahrer rangierte mit seinem Mercedes-C-Klasse-Kombi am äußersten Ende eines Parkhauses rückwärts in die Parklücke. Daraufhin öffnete er die Heckklappe seines Autos, übersah aber einen Querträger, der sich in einer Höhe von 1,70 Metern befand.

Die Teleskopfederung drückte die Klappe gegen den Träger und wurde dabei erheblich beschädigt. Der Fahrer verklagte daraufhin den Parkhaus-Betreiber. Dieser habe die Verkehrssicherheit verletzt. Da es keine Warnschilder gegeben hatte, forderte er 900 Euro Schadenersatz.

Verkehrssicherheit nicht verletzt

Der Argumentation schloss sich das Gericht nicht an und wies die Klage ab. Dabei gestand das Gericht dem Kläger durchaus zu, dass man in einem Parkhaus, welches für Fahrzeuge mit einer Höhe von bis zu zwei Metern geeignet ist, nicht mit einem so niedrigen Hindernis rechnen muss.

Doch das gilt laut Gericht nur für die eigentlichen Verkehrsflächen, wozu die Parkbucht am Ende des Parkhauses nicht gehört. Der dortige Eisenträger war weithin sichtbar und bedurfte daher keiner besonderen Kennzeichnung. Unabhängig davon sieht das Gericht die überwiegende Schuld ohnehin bei dem Fahrer.

"Öffnet jemand die Heckklappe seines Fahrzeugs, so ist es primär seine Aufgabe, sich zu vergewissern, dass er dies gefahrlos tun kann, ohne mit der Heckklappe irgendwo anzustoßen", begründete der Richter die Abweisung der Klage. Nun bleibt der Fahrer auf dem Schaden sitzen.

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