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Verkehrsregeln fürs Fahrrad: Worauf Radfahrer achten müssen


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Sicherheit im Straßenverkehr
Verkehrsregeln fürs Fahrrad: Worauf Radfahrer achten müssen

jb (CF)

Aktualisiert am 05.04.2013Lesedauer: 2 Min.
Eine Radfahrerin fährt durch die Staßen von New YorkVergrößern des Bildes
Ein Helm bietet Sicherheit im Straßenverkehr (Quelle: Jupiterimages/Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Radfahrer müssen sich im Straßenverkehr genauso umsichtig verhalten wie alle anderen Verkehrsteilnehmer. Die wichtigsten Verkehrsregeln fürs Fahrrad finden Sie hier im Überblick. Bei einigen Verstößen riskieren Radfahrer neben der Unfallgefahr sogar Punkte in Flensburg.

Radfahrer im Straßenverkehr

Radfahrer sind sich oft unsicher, wo sie fahren dürfen: Auf der Straße oder auf dem Fahrradweg? Die Benutzung des Radwegs schreiben die Verkehrsregeln fürs Fahrrad nur dann vor, wenn ein Schild mit weißem Radfahrer auf blauem Grund dies anzeigt.

Grundsätzlich sollen Radfahrer auf der Straße fahren. Fahrradzeichen, die auf den Asphalt gemalt sind, haben zwar keine rechtliche Relevanz, dennoch rät der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) zum Radeln auf der Straße. "Viele fühlen sich auf Radwegen sicherer, aber die Unfallzahlen sprechen eine andere Sprache", zitiert die "Welt" dazu ADFC-Rechtsreferent Roland Huhn. Statistiken zeigen demnach, dass Radfahrer auf der Straße am besten von Autofahrern gesehen werden.

Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist Rad fahren in aller Regel nicht gestattet. Hier droht ein Bußgeld ab zehn Euro. Eine Ausnahme sehen die Verkehrsregeln fürs Fahrrad jedoch vor: Kinder bis acht Jahre müssen aus Sicherheitsgründen auf dem Gehweg radeln, Kinder bis zehn Jahre dürfen es.

Verkehrsregeln fürs Fahrrad: Richtung beachten

Auf welcher Straßenseite Radfahrer sich im Straßenverkehr bewegen, ist keinesfalls egal – auch wenn dies vielen Radlern nicht bewusst ist. Genau wie für Autos und für andere Fahrzeuge gilt für Radfahrer das Rechtsfahrgebot. Wer trotzdem auf der linken Seite fährt, zahlt bei einer Kontrolle zwischen 15 und 20 Euro Strafe und trägt bei einem Unfall eine Teilschuld.

Wenn ein Schild es jedoch ausdrücklich erlaubt, dürfen Radfahrer einen Radweg auf der linken Straßenseite benutzen. Das ist meist dann der Fall, wenn sich nur auf einer Seite der Straße ein Radweg befindet. Radfahrer dürfen außerdem Einbahnstraßen in Gegenrichtung befahren, wenn ein Schild dies erlaubt. Auch dann gilt gemäß der Verkehrsregeln fürs Fahrrad selbstverständlich das Rechtsfahrgebot.

Fahren in der Fußgängerzone bleibt teuer

Wer in Dunkelheit mit dem Fahrrad ohne Licht unterwegs ist und von der Polizei angehalten wird, muss 20 Euro statt bislang zehn Euro Strafe zahlen. Fahrradfahren in Fußgängerzonen kostet künftig 15 statt zehn Euro. Das Überfahren einer roten Ampel mit dem Fahrrad bleibt weiterhin mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg belegt. 100 Euro werden fällig, wenn die Ampel schon länger eine Sekunde rot war. Wer über einen geschlossenen Bahnübergang radelt, zahlt sogar 350 Euro Strafe.

Mit Handy und Promille wird es teuer

Auch für Radfahrer gilt im Straßenverkehr eine Promilleobergrenze. Wer mit mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut erwischt wird, riskiert seinen Führerschein. Alkoholisierte Radler müssen jedoch auch schon ab 0,3 Promille mit einer Geldbuße rechnen, wenn sie in einen Unfall verwickelt sind. Telefonieren ist auf dem Fahrrad ebenfalls verboten, da dies vom Straßenverkehr ablenkt. 25 Euro werden bei einer Kontrolle dafür fällig.

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