Regeln und Bußgelder Teure Verkehrsdelikte: Darum wird Österreich zum Risiko für Urlauber
Verkehrsverstöße in Österreich können teurer werden als in Deutschland. Vor allem auf diese Besonderheiten sollten Sie als Urlauber achten.
Inhaltsverzeichnis
Österreich gehört zu den beliebtesten Urlaubszielen bei Reisenden mit Auto, Caravan oder Wohnmobil. Auch auf dem Weg nach Italien passieren viele die Alpenrepublik. Verkehrssünder müssen hier besonders vorsichtig sein – denn es drohen bei Verstößen saftige Strafen. Hier lesen Sie die wichtigsten Fakten.
Tempolimits
Ähnlich wie in Deutschland gilt innerorts, wenn nicht anders ausgeschildert, Tempo 50, außerorts und auf Schnellstraßen 100 km/h und auf Autobahnen eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h.
Für Gespanne gilt auch auf Autobahnen eine maximale Geschwindigkeit von 100 km/h. Schwere Wohnmobile (über 3,5 Tonnen und leichter als 7,5 Tonnen) dürfen außerorts 70, auf Autobahnen und Schnellstraßen Tempo 80 fahren.
Besonderer Zusatz: IG-L
Die Abkürzung IG-L steht für Immissionsschutzgesetz-Luft. Auf bestimmten Abschnitten (vor allem der A1 und A12) sind E-Autos von den 100-km/h-Tempolimits nach IG-L (steht auf einem Zusatzschild) befreit; auch Autos aus Deutschland. Sie dürfen in diesen Bereichen 130 km/h schnell fahren, wenn Ihr Autokennzeichen (E) belegt, dass Sie ein reines Elektro- oder Wasserstofffahrzeug fahren. Hybride sind davon ausgenommen.
Promillegrenzen
Werden Sie bei einer Verkehrskontrolle überprüft, gilt eine Promillegrenze von 0,5, bei Fahranfängern liegt sie bei 0,1.
Parken
Anders als in Deutschland sind Park- und Halteverbote mit unterschiedlich farbigen Linien markiert:
- Gelbe durchgehende Linie am Fahrbahnrand oder auf dem Randstein: Halte- und Parkverbot
- Unterbrochene gelbe Linie: Parkverbot
- Weiße Markierung: Legale Parkplätze
- Blaue Bodenmarkierung (nicht zwingend notwendig): Kurzparkzonen
Das Parken in einer Kurzparkzone ist meist nur mit einem Parkschein möglich. Erhältlich sind sie zum Beispiel beim ÖAMTC, in Trafiken (Tabakläden), bei Vorverkaufsstellen, Fahrscheinautomaten in U-Bahn-Stationen, in Bahnhöfen sowie Banken, Sparkassen und Tankstellen, heißt es vom ADAC. Größtenteils lassen sie sich auch per Handy lösen. Klassische Parkscheine müssen Sie vollständig ausfüllen (mit Datum und Uhrzeit, die händisch angekreuzt werden) und sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen.
Vignetten
Die meisten Schnellstraßen und Autobahnen in Österreich sind gebührenpflichtig. Fahrzeuge bis 3,5 t benötigen eine Vignette, über 3,5 Tonnen eine sogenannte GO-Box. Die Vignetten sind entweder in Papierform oder digital erhältlich.
Eine Jahresvignette kostet für Pkw, Gespanne und Wohnmobile 96,40 Euro, für zwei Monate sind 28,90 Euro fällig, für zehn Tage 11,50 Euro und für einen Tag 8,60 Euro. Motorradfahrer zahlen deutlich weniger. Die Jahresvignette gilt von Dezember vor und bis einschließlich Januar nach dem aufgedruckten Kalenderjahr. Bei den anderen Vignetten können Sie den Zeitraum selbst wählen.
Bußgelder
Anders als in Deutschland gibt es in Österreich keinen Bußgeldkatalog – für Vergehen ist jeweils ein Höchstsatz festgelegt. Die zuständigen Behörden können in diesem Rahmen frei entscheiden.
Kleine Verstöße können die Ordnungshüter direkt an Ort und Stelle mit einem sogenannten Organmandat (Verwarnungsgeld) ahnden. Schwerwiegendere Verstöße (unter anderem Trunkenheit am Steuer) ziehen eine Strafanzeige nach sich. Denken Sie daran: Bußgeldbescheide können auch in Deutschland vollstreckt werden.
Laut ADAC müssen Sie bei einem Vergehen mit folgenden Bußgeldern rechnen:
Verstoß | Bußgeld/Strafe |
---|---|
Parkverstoß | ab 20 Euro |
20 km/h zu schnell | ab 30 Euro |
Über 50 km/h zu schnell | bis 7.500 Euro |
Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes | ab 50 Euro |
Rotlichtverstoß | ab 70 Euro |
Handy am Steuer | ab 100 Euro |
Alkohol am Steuer | ab 300 Euro |
Warnwesten und Pannen
Denken Sie daran, im Auto eine Warnweste mitzuführen und diese im Falle einer Panne oder eines Unfalls zu tragen. Rufen Sie bei einem Unfall mit Personenschäden unbedingt die Polizei. Bei Sachschäden prüfen Sie, ob Sie die Daten mit den anderen Beteiligten direkt austauschen können. Rufen Sie die Polizei, werden 36 Euro Blaulichtsteuer fällig, wenn die Beamten unnötig anrücken.
- adac.de: "Mit dem Fahrzeug in Österreich"
- adac.de: "Bußgeldverfahren in Österreich: Das gilt bei Strafzetteln und Bußgeldern"
- adac.de: "Vignette und Maut in Österreich"