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Ab wann ohne Kindersitz unterwegs? Das gibt es zu beachten


Mit Kindern im Auto
Ab wann ohne Kindersitz unterwegs? Das gibt es zu beachten

t-online, Annika Möller

04.04.2024Lesedauer: 2 Min.
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Kinder wachsen schnell, und schon bald werden sie dem Kindersitz entwachsen sein. (Quelle: Monkey Business 2 via www.imago-images.de/imago)
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Mit dem Nachwuchs im Auto unterwegs – natürlich sicher im Kindersitz. Aber ab wann können die Kids eigentlich ohne Kindersitz sicher im Auto mitfahren?

In Deutschland regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) das Thema Kindersitz. Grundsätzlich gilt für jüngere Kinder bei der Mitfahrt im Auto eine Kindersitzpflicht. Das Alter und die Größe entscheiden darüber, wann diese Pflicht entfällt.

Das gilt bezüglich der Kindersitzpflicht in Deutschland

Wenn Sie in Deutschland mit Kindern im Auto unterwegs sind, müssen Sie beachten: Das Kind benötigt einen Kindersitz, und das wahlweise auf dem Beifahrersitz oder der Rückbank. Das Mitfahren ohne Kindersitz ist erlaubt:

  • für Kinder ab dem 12. Geburtstag
  • für Kinder ab einer Größe von 1,50 Metern

Dabei gilt das Entweder-oder-Prinzip. Das heißt, dass nur einer der beiden Punkte erfüllt sein muss, um in Deutschland rechtmäßig ohne Kindersitz im Auto unterwegs sein zu dürfen. In Deutschland ist es übrigens auch Kindern erlaubt, vorne auf dem Beifahrersitz mitzufahren. Doch egal, ob vorne oder auf der Rückbank: Selbstverständlich besteht immer die Gurtpflicht. Aus sicherheitsrelevanter Sicht eignet sich die Rückbank für Kinder besser, da die Kinder so weiter entfernt von den Airbags und von einem möglichen Frontalaufprall sitzen.

So regeln beliebte Reiseländer das Thema Kindersitz

Eine Urlaubsfahrt mit Kindern steht an? In Österreich, der Schweiz und Frankreich gibt es ebenfalls Regelungen bezüglich der Kindersitzpflicht. Die Pflicht gilt:

  • in Österreich für Kinder bis 14 Jahre mit einer Körpergröße unter 1,35 Metern
  • in der Schweiz für Kinder bis 12 Jahre mit einer Körpergröße unter 1,50 Metern
  • in Frankreich für Kinder bis 10 Jahre
  • in Italien für Kinder bis 36 Kilogramm Körpergewicht und einer Körpergröße unter 1,50 Metern
  • in Slowenien für Kinder mit einer Körpergröße unter 1,50 Metern

Wissenswert: Vor allem für Kinder mit einer geringeren Körpergröße als 1,50 Metern empfiehlt sich auch nach dem Wegfall der Kindersitzpflicht entsprechend des Alters oder Gewichts eine Sitzerhöhung für einen optimalen Sitz des Gurtes und damit ein Plus an Sicherheit im Auto.

Verwendete Quellen:

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