Straßenverkehr Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn: Diese Regeln gelten
Sie haben auf der Autobahn langsame Fahrer vor sich und fragen sich, ob es eine Mindestgeschwindigkeit gibt? Hier erfahren Sie, was die Straßenverkehrsordnung dazu sagt.
Eine generelle Mindestgeschwindigkeit für die Autobahn gibt es laut Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht. Sie schreibt lediglich vor, dass jedes Fahrzeug, das auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen fährt, bauartbedingt schneller als 60 km/h fahren können muss.
Dennoch bedeutet das nicht, dass Sie beliebig langsam fahren dürfen. Denn laut StVO dürfen Kraftfahrzeuge ohne triftigen Grund nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.
Sobald Sie andere Fahrer durch zu langsames Fahren mutwillig behindern, können Sie mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro rechnen. Kommt es infolge Ihrer geringen Geschwindigkeit zu einem Unfall, so haften Sie unter Umständen sogar für entstandene Schäden mit.
Wer einen triftigen Grund hat, darf das Tempo verringern
Grundsätzlich sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Geschwindigkeit immer den Straßen-, Verkehrs-, Wetter- und Sichtverhältnissen anzupassen. Auch Ihre persönlichen Fähigkeiten sowie technische Eigenschaften Ihres Fahrzeugs spielen eine Rolle bei der Frage, wie langsam Sie fahren dürfen.
Für Fahranfänger und ältere Verkehrsteilnehmer ist ein reduziertes Tempo auf der Autobahn legitim, da diese Personen einen triftigen Grund haben, mit verringerter Geschwindigkeit zu fahren. Gleiches gilt beispielsweise für einen Stau, in dem üblicherweise alle Fahrzeuge langsamer unterwegs sind, als es für die betroffenen Streckenabschnitte vorgesehen ist.
Verkehrszeichen für Mindestgeschwindigkeit – auch auf Autobahnen
Obwohl keine generelle Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn vorgeschrieben ist, gibt es ein Verkehrszeichen, das ein solches minimales Tempo für bestimmte Streckenabschnitte vorgeben kann. Es handelt sich dabei um ein rundes blaues Schild mit weißem Rand und einer Zahl in weißer Schrift.
Dieses Verkehrszeichen kommt insbesondere an Orten zum Einsatz, wo hohe Geschwindigkeiten üblich sind und der Verkehrsfluss durch langsame Verkehrsteilnehmer besonders gefährdet ist. Wenn Sie dort mit einem Kraftfahrzeug fahren, das das vorgegebene Tempo nicht erreichen kann oder darf, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 35 Euro rechnen.
- ADAC: "Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen" (Stand: 20.12.2021)