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Was ist was? E-Bike und Pedelec – gibt es einen Unterschied?
Fahrrad runter, E-Bike rauf: Der Pedelec-Absatz bricht einen Rekord nach dem anderen. Aber nicht jeder kann die verschiedenen Begriffe auseinanderhalten. Ist das überhaupt nötig?
Kurz zusammengefasst:
- E-Bikes mit eigenem Antrieb gelten rechtlich als Mofas.
- Pedelecs unterstützen die Trittbewegung bis 25 km/h.
- S-Pedelecs bieten Motorunterstützung bis 45 km/h und verlangen Versicherung und Helm.
Die Deutschen fahren voll aufs E-Bike ab: Mehr als jedes zweite Fahrrad, das in Deutschland verkauft wird, fährt mit einem Elektromotor. Für viele Radler ist das neue E-Bike gleichzeitig das erste. Und der Umstieg fällt nicht jedem leicht. Er beginnt allerdings nicht bei der ersten Tour, sondern bereits beim Kauf. Schon im Fahrradladen setzt deshalb häufig Verwirrung ein: E-Bike, Pedelec und S-Pedelec – was ist eigentlich was?
E-Bike, Pedelec und S-Pedelec – die Unterschiede
Jedes Fahrrad mit Elektromotor wird als E-Bike bezeichnet. Und dann unterscheidet man:
- Kann der Motor das Fahrrad allein antreiben? Dann ist das E-Bike kein E-Bike mehr, sondern – rechtlich gesehen – ein Mofa. Das bedeutet: Sie müssen es anmelden und brauchen den passenden Führerschein, um es zu fahren. Diese Modelle sind aber im Handel und auf der Straße kaum zu finden, spielen also keine große Rolle.
- Oder unterstützt der Elektromotor nur die Trittbewegung des Fahrers? In diesem Fall wird auch vom Pedelec gesprochen. Das Kürzel steht für "Pedal Electric Cycle". Dieses Fahrrad, das beispielsweise steile Berge oder Gegenwind erträglicher macht, gilt als das klassische E-Bike. Sobald Sie in die Pedale treten, bekommen Sie Unterstützung vom aktivierten Motor. In mehreren Stufen können Sie einstellen, wie sehr der Motor mithilft. Seine Leistung ist aber auf höchstens 250 Watt begrenzt. Beim normalen Pedelec unterstützt der Motor den Fahrer bis Tempo 25.
- Eine weitere Sonderform ist das S-Pedelec. Hier unterstützt der Motor den Fahrer bis zu Tempo 45. Vorgeschrieben sind deshalb ein Versicherungskennzeichen und ein Helm. Das S-Pedelec gehört außerdem nicht auf den Radweg, sondern auf die Straße. Auch auf Waldwegen und in Fußgängerzonen, die für Fahrräder freigegeben sind, hat es nichts zu suchen.
Verwendete Quellen
- Nachrichtenagentur dpa
- Eigene Recherche
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