Juristische Grundlagen beachten So können Sie Ihr Fahrrad zum E-Bike nachrüsten
Für viele Menschen mag es verlockend klingen, dass sich ein Fahrrad zum E-Bike nachrüsten lässt. Zumindest auf den ersten Blick scheint dies auch ein guter Tipp zu sein, um Geld für ein neues E-Bike zu sparen.
Nachrüsten bedeutet hohe Belastung für die Materialien
Bevor Sie sich daran machen und Ihr Fahrrad zum E-Bike nachrüsten, sollten Sie sich zunächst darüber informieren, inwiefern Ihr Drahtesel überhaupt eine passende Ausgangslage bildet. Denn bei einem Fahrrad mit elektrischem Antrieb wirken deutlich stärkere Kräfte auf die Materialien als bei normalem Betrieb. Daher sollten Sie sicherstellen, dass etwa Rahmen, Gabel oder Lenker keine Ermüdungserscheinungen aufweisen.
Manche Hersteller oder Werkstätten legen daher Wert auf einen Belastungstest, bevor sie sich an die Umrüstaktion machen. Allerdings sind auch einem solchen Test Grenzen gesetzt, damit keine zu hohen Kosten für den Kunden oder den Händler entstehen. Daher sollten Sie beachten, kein zu altes Fahrrad zum E-Bike nachzurüsten.
Unbedingt juristische Grundlagen beachten
Es macht Sinn, dass nicht Sie selbst das Fahrrad zum E-Bike nachrüsten, sondern sich dazu an einen Fachhändler wenden. Denn zum einen brauchen Sie natürlich ein gewisses handwerkliches Geschick. Zum anderen liegt dies aber auch an der Garantie: Wenn Sie auf eigene Faust das Fahrrad umrüsten, erlischt die Garantie.
Aber: "Sobald ein Händler den Umbau eines Fahrrads zum E-Bike oder Pedelec vornimmt, wird er zum Hersteller des Gesamtprodukts, mit allen vom Gesetzgeber geforderten Gewährleistungen", sagt der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e. V (ADFC). Das bedeutet, dass er nicht nur für den einwandfreien Betrieb des Elektroantriebes verantwortlich ist, sondern gleich für das gesamte Bike – und das für zehn Jahre. Daher ist es nachvollziehbar, dass es Händler gibt, die eine Nachrüstung nicht vornehmen.
Wer bei einem Fahrradhändler nachrüsten lassen will, sollte beachten, dass dieser rein rechtlich nach dem Umbau als Hersteller des E-Bikes gilt und demnach alle Haftungsansprüche bei einem Schaden tragen muss. Wichtig ist, dass ein umgerüstetes E-Bike technisch vom Fachmann überprüft wird und die entsprechende CE-Erklärung vorliegt. Einige Hersteller von Nachrüstantrieben arbeiteten aber mit Versicherungen zusammen und entlasteten den Fahrradhändler im Schadenfall.
Umrüsten ist nicht unbedingt günstiger
Wichtig ist außerdem, dass die Trittunterstützung nicht mehr als 25 Kilometer pro Stunde möglich macht, da Sie ansonsten auf besondere gesetzliche Bestimmungen achten müssen – schnell kann es passieren, dass Sie ein Nummernschild, einen Rückspiegel oder ein bestimmtes Reifenprofil benötigen.
Achtung
Der Motor darf nicht mehr als 250 Watt Leistung haben.
Unabhängig davon, ob Sie nun selber das E-Bike nachrüsten oder einen Händler beauftragen: In jedem Fall sollte Sie beachten, dass dies nicht unbedingt der beste Tipp ist, um günstig an ein E-Bike zu gelangen. Schon hochwertigere Einsteiger-Umbausets, bestehend aus Motor, Akku und Steuereinheit können schnell mehr als 1.000 Euro kosten. Da kann es ratsamer sein, vielleicht doch lieber ein gebrauchtes E-Bike zu kaufen.
- Nachrichtenagentur dpa-tmn
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