Elektromobilität im Straßenverkehr E-Bike mit 45 km/h: Diese Vorschriften gelten
Führerschein, Kennzeichen, Zulassung? Was für E-Bikes mit 45 km/h Höchstgeschwindigkeit gilt, fassen wir Ihnen hier kompakt zusammen.
Wenn Sie sich im Straßenverkehr mit einem Fahrzeug fortbewegen möchten, das nicht ausschließlich durch Muskelkraft angetrieben wird, haben Sie sich an rechtliche Vorschriften zu halten. Vom richtigen Führerschein über die zugewiesenen Verkehrswege bis hin zur Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen. Um keine strafrechtlichen Konsequenzen zu riskieren, ist hier ein Überblick über die aktuellen Vorgaben.
Brauchen Sie für das E-Bike bis 45 km/h einen Führerschein?
Im Allgemeinen werden auf dem E-Bike-Markt zwei Arten von Rädern unterschieden: die Pedelecs und die "echten" E-Bikes. Die echten E-Bikes werden allein mit der Motorleistung betrieben, während die Pedelecs nur durch den Motor unterstützt und immer zusätzlich mit Muskelkraft betrieben werden.
Ob Sie für ein Zweirad mit Elektromotor einen Führerschein benötigen, hängt davon ab, wie schnell Sie den Herstellerangaben zufolge damit fahren können. Möchten Sie ein E-Bike oder ein sogenanntes S-Pedelec mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h fahren, benötigen Sie einen Führerschein der Klasse AM. Ohne Führerschein dürfen Sie nur E-Scooter und Pedelecs fahren, die maximal 25 Kilometer pro Stunde zurücklegen können. Um einen Führerschein der Klasse AM zu erwerben, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein.
Welche E-Bikes brauchen ein Nummernschild?
Beachten Sie vor dem Losfahren unbedingt, dass es für einige E-Bikes Pflicht ist, ein Versicherungskennzeichen zu haben. Diese Vorschrift gilt für:
- E-Bikes bis zu 25 km/h
- E-Bikes bis zu 45 km/h
- S-Pedelecs bis zu 45 km/h
Außerdem sind Sie verpflichtet, beim Fahren dieser Fahrzeuge einen Helm zu tragen. Ausgenommen von der Helm- und Kennzeichenpflicht sind lediglich Pedelecs, die bis zu 25 km/h fahren können. Diese sind rechtlich einem herkömmlichen Fahrrad gleichgestellt.
Dort dürfen Sie fahren
Beim Einsatz im Straßenverkehr gelten unterschiedliche Regeln, je nachdem, mit welcher Art des elektrischen Zweirads Sie von A nach B kommen möchten.
Wie auch mit einem normalen Fahrrad dürfen Sie mit einem E-Bike, das eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreitet, außerorts Radwege befahren. Innerorts ist bei diesen Geräten das Fahren auf der Fahrbahn vorgeschrieben.
Die schnelleren E-Bikes mit bis zu 45 km/h entsprechen rechtlich einem "Kleinkraftrad". Diese dürfen Sie ausschließlich auf der Fahrbahn benutzen. Außerdem sollten Sie immer die Straßenbeschilderung beachten, um sicherzugehen, dass Sie in dem für Sie gekennzeichneten Bereich fahren.
- ADAC: "Pedelecs & E-Bikes: Das sollten Sie wissen" (Stand: 14.07.2022)
- bussgeld-info.de: "E-Bike: Alle Infos rund ums Elektrofahrrad" (Stand: 31.01.2023)
- bussgeldkatalog.geblitzt.de: "E-Bike - Wann benötige ich einen Führerschein?" (Stand: 31.01.2023)