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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Vorsicht bei der Versicherung Auto verleihen: Wer kommt für Schäden auf?
Nachbarschaftshilfe oder ein Urlaubsauto für Freunde: Was Sie beachten müssen, wenn Sie Ihr Fahrzeug verleihen.
Manchmal kommt es vor, dass Sie jemand darum bittet, sich Ihr Auto ausleihen zu dürfen. Ob es Familienmitglieder sind, die mit Ihrem geräumigen Kombi in den Urlaub fahren wollen und ihren Kleinwagen bei Ihnen lassen oder der Nachbar, dessen Auto gerade in der Werkstatt ist: Hier erfahren Sie, welche Fallstricke bei der Versicherung drohen.
Günstigere Prämien: Zusätzliche Fahrer häufig nicht mitversichert
Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) haben drei Viertel der Autofahrer die Nutzung ihres Autos auf einen kleinen Fahrerkreis beschränkt, nämlich auf sich oder ihren Partner.
Denn je weniger Fahrer eingetragen sind, desto niedriger ist in der Regel auch der Versicherungsbeitrag. Insbesondere Fahranfänger lassen diesen stark steigen, da sie häufiger in Unfälle verwickelt sind. Viele Autofahrer sparen sich diese Zusatzkosten, wenn sie nicht notwendig sind.
Prüfen Sie aus diesem Grund vor dem Verleih Ihres Autos, welche Fahrer genau abgedeckt sind, um im Ernstfall hohe Folgekosten zu vermeiden.
Wenn Sie im Notfall jemand anderen ans Steuer lassen, drohen bei einem Schaden in der Regel keine Konsequenzen. Wird Ihnen zum Beispiel auf der Autobahn übel, darf der Beifahrer Ihr Auto und Sie nach Hause bringen.
Wer kommt für Schäden auf?
Wenn Sie Ihr Auto verleihen und es kommt zu einem Unfall oder anderen Schäden, sind Sie als Halter haftbar. Dabei steigen Sie auch in eine höhere Schadensklasse auf und müssen mehr Beträge zahlen. Außerdem müssen Sie bei einer üblichen Auto-Haftpflichtversicherung für die Schäden an Ihrem eigenen Auto selbst aufkommen.
Das Gleiche gilt für Strafzettel: Auch sie müssen in der Regel von Ihnen als Halter bezahlt werden.
Wenn der Entleiher nicht in Ihrer Versicherung eingetragen ist, verlieren Sie bei einem Unfall in der Regel nicht Ihren Versicherungsschutz, heißt es von der Stiftung Warentest. Der Schaden des Unfallgegners wird also übernommen.
Aber Sie müssen den höheren Beitrag für den zusätzlichen, nicht gemeldeten Fahrer nachzahlen. Teils verlangen die Versicherungen auch Vertragsstrafen, wenn sie annehmen, dass Sie als Halter den Beitrag für eine Nachmeldung bewusst einsparen wollten. Und das geht ins Geld: Teilweise ist dann ein ganzer Jahresbeitrag fällig.
Klären Sie also vorher schriftlich mit dem Entleiher, wie Sie in einem solchen Fall vorgehen wollen (siehe auch unten).
Fahrerkreis kurzfristig erweitern
Fragen Sie vor dem Verleih bei Ihrer Kfz-Versicherung nach, ob eine kurzfristige, vorübergehende Eintragung einer weiteren Person möglich ist. Manche Gesellschaften sind kulant und akzeptieren einen zusätzlichen Fahrer für einen begrenzten Zeitraum ohne Aufpreis.
Andernfalls bieten viele Versicherer die Möglichkeit, den Kreis der erlaubten Fahrer für weniger als zehn Euro am Tag zu erweitern. Problem: Solch ein Zweitfahrerschutz schließt große Fahrlässigkeit (übersehene rote Ampel, Unfall beim zu schnellen Überholen) aus.
Falls Sie Ihr Auto häufiger verleihen, sollten Sie darüber nachdenken, Ihren Versicherungsvertrag zu ändern und auf Alleinfahrerrabatte verzichten.
Für Entleiher bieten manche Versicherer eine Police an, die dem Verleiher im Schadensfall die Zusatzkosten durch eine Rückstufung erstattet.
Fahrten ins Ausland: Was muss man beachten?
Der ADAC empfiehlt, einen Auslandsschadenschutz in die Kfz-Versicherung einzuschließen. Dann übernimmt der Versicherer bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall im Ausland die komplette Schadenabwicklung.
Formalia: Setzen Sie einen Vertrag auf
Auch wenn es zunächst unnötig oder lästig wirkt, rät der Verkehrsclub ACE dazu, einen Leihvertrag aufzusetzen. Egal, ob es ein Familienmitglied, ein enger Freund oder der Nachbar ist. Hier können Sie schriftlich festlegen, dass der Entleiher für alle Schäden haftet, die während der Nutzung entstehen.
Dokumentieren Sie in einem Protokoll alle Schäden, die schon vorher bestanden. So kommt es nicht zu Streitigkeiten.
Und: Lassen Sie sich den Führerschein vom Entleiher zeigen. Ansonsten machen Sie sich laut Straßenverkehrsgesetz strafbar, wenn keine Fahrerlaubnis vorliegt. Ebenso sind Sie als Verleiher in der Pflicht zu prüfen, ob der Entleiher nüchtern ist.