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Ausrangierte Amtswagen: Worauf ist bei gebrauchten Behördenautos zu achten?


Ausrangierte Amtswagen
Worauf ist bei gebrauchten Behördenautos zu achten?

Von dpa
06.11.2018Lesedauer: 3 Min.
Zweites Leben in Zivil: Über Auktionen können Interessierte an ausrangierte Fahrzeuge kommen, etwa ein ehemaliges Feuerwehrauto.Vergrößern des Bildes
Zweites Leben in Zivil: Über Auktionen können Interessierte an ausrangierte Fahrzeuge kommen, etwa ein ehemaliges Feuerwehrauto. (Quelle: VEBEG GmbH./dpa)
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Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Wer hoch auf dem gelben Wagen nicht nur sitzen, sondern privat selbst einen fahren will, kann sich ein gebrauchtes gelbes Postauto kaufen. Auch einen gebrauchten olivgrünen Bundeswehr-Bulli oder die inzwischen nicht mehr immer "grüne Minna" der Polizei sind Optionen.

Doch damit nicht genug, es stehen auch mal Ferraris, gebrauchte U-Boote, Straßenkehrmaschinen, ein Airbus A300 oder ein ganzer Transrapid zum Angebot. Wo denn? Im normalen Autohaus gibt es solche gebrauchten Behördenfahrzeuge natürlich nicht.

Aber etwa die Vertriebsgesellschaft für bundeseigenes Gerät ( Vebeg ), das Verwertungsunternehmen des Bundes, bietet online vieles: "Bei uns bekommen Sie alles, vom Amphibienfahrzeug über den Hubschrauber bis hin zur verschlissenen Trompete", sagt Vebeg-Geschäftsführer Oliver Jasper. Nur Panzer, Kriegsschiffe und Waffen werden nicht angeboten, hier greift das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KWKG).

Bei Live-Auktionen mitbieten

Auf der Vebeg-Seite lassen sich "Artikel des Bundes, der Länder und Kommunen, deren nachgeordneten Institutionen, der Bundeswehr sowie weiterer öffentlicher Einrichtungen und Unternehmen" kaufen. Dazu gehören Scheinwerfer oder Schlafsäcke, aber auch mal ein orangener Tiefladeanhänger aus dem kommunalen Dienst. In den Live-Auktionen kann man beispielsweise einen Feuerwehrwagen Mercedes 1120 AF TLF ersteigern - der Meistbietende bekommt den Zuschlag. Damit bestimmt letztendlich die Nachfrage auch den Verkaufswert.

Es gibt Live-Auktionen, bei denen man die Preise sehen kann, aber auch länger eingestellte Fahrzeuge, im sogenannten "blauen Bereich". "Dort haben wir das sogenannte "verdeckte Verkaufsverfahren", sagt Jasper. "Der Interessent bietet den Preis, den ihm die Ware wert ist, in der Hoffnung, dass er der Meistbietende ist." 1951 gegründet, verkaufte die Vebeg ursprünglich besatzungseigene Güter, also Material der Alliierten aus dem Zweiten Weltkrieg. Jasper betont: "Inzwischen bieten wir neben militärischen Gütern aus Deutschland, England oder Österreich schon lange auch Fahrzeuge aus den kommunalen Diensten an, wie beispielsweise den Dienstwagen des Bürgermeisters."

Technische Modellkenntnissen erforderlich

Doch Achtung: Prüfen und anschauen geht, aber Probefahren in der Regel nicht. "Das hat versicherungstechnische Hintergründe, die Fahrzeuge sind normalerweise nicht mehr zugelassen. Es sind aber Ansprechpartner vor Ort da, die zum Zustand etwas sagen können", sagt Jasper. Zur genauen Prüfung rät auch der ADAC: "Der Kauf von Behördenfahrzeugen ist oft nur für Autofahrer interessant, die gute technische Modellkenntnisse mitbringen oder einen Experten dabei haben", sagt ADAC-Unternehmenssprecher Christian Buric.

Der Zustand der Fahrzeuge ist bisweilen nicht mehr straßentauglich, wie beispielsweise bei einem Mercedes-Benz 250 GD Wolf, der als Schussziel gedient hatte und total zerlöchert war. "Grundsätzlich werden alle Fahrzeuge demilitarisiert." Eine Lafette für das MG müsse raus, aber normale Halterungen wie beispielsweise bei einem Geländefahrzeug wie dem Pinzgauer könnten durchaus bleiben. "Sogenannte taktische Zeichen des Militärs, Feuerwehr- oder Polizei-Aufschriften müssen unkenntlich gemacht werden."

Auto ohne Amts-Charakter

Philip Puls, technischer Leiter beim Tüv Süd, ergänzt: "Das Fahrzeug darf nicht den Anschein erwecken, dass es immer noch ein Behördenfahrzeug ist, es darf also keinen Amts-Charakter mehr haben." Nicht nur Aufschriften wie "Polizei", "Feuerwehr" oder "112" müssten entfernt werden. Auch zusätzliche Licht- und Tontechnik muss man abbauen oder unbrauchbar machen.

Mit Blaulicht und Martinshorn darf man also auch mit dem eigenen Polizeiauto nicht fahren. "Leuchtfarbe oder Nachtleuchtfarbe sind genauso wenig wie retroreflektierenden Beklebungen erlaubt", sagt Puls. Und generell gilt: "Alle nicht Pkw-ähnlichen Behördenfahrzeuge brauchen eine neue Betriebserlaubnis und damit ein Gutachten nach Paragraf 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)."

Auch andere Stellen versteigern online oder bei Vor-Ort-Auktionen ausrangierte, beschlagnahmte Autos oder ehemalige Behördenfahrzeuge. Hinweise dazu geben beispielsweise die Internetseiten des Bundesministeriums für Finanzen , die des Finanzamts Bayern oder die der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen . Sinnvoll ist sicher, sich regional im eigenen Bundesland auch nach solchen Möglichkeiten zu erkundigen, wie und wo solche Autos unter den Hammer kommen.

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