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Grüner Pfeil und Co: Das sind die neuen Verkehrsregeln für Radler


Grüner Pfeil und Co
Das sind die neuen Verkehrsregeln für Radler

Von dpa
16.03.2020Lesedauer: 2 Min.
Für Rechtsabbieger gibt es künftig einen gesonderten Grünen Pfeil nur für Radfahrer.Vergrößern des Bildes
Für Rechtsabbieger gibt es künftig einen gesonderten Grünen Pfeil nur für Radfahrer. (Quelle: Boris Roessler/dpa/dpa-tmn./dpa)
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Berlin (dpa/tmn) - Grüner Pfeil und Mitfahrer: Für Radfahrer treten in Kürze einige neue Verkehrsregeln in Kraft. Darauf weist der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) hin. Wichtige Änderungen für Radler im Detail:

- Grüner Pfeil: Durch die Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dürfen Radfahrerinnen und Radfahrer künftig - ebenso wie Autos - einen Grünen Pfeil zum Rechtsabbiegen nutzen. Vorausgesetzt, sie sind auf einem Radfahrstreifen oder Radweg unterwegs, wie das Verkehrsministeriumerläutert. Zudem kann es künftig einen gesonderten Grünen Pfeil nur für Radfahrer geben.

- Nebeneinander fahren: Das wird Radlern in der Neufassung der StVOlaut ADFCausdrücklich erlaubt. Sie dürfen dabei aber keine anderen Verkehrsteilnehmer behindern. Das bedeutet: Etwa für Autos muss ausreichend Platz zum Überholen bleiben, so die Experten. Was Radler in dem Zusammenhang beachten sollten: Autofahrer müssen fortan innerorts beim Vorbeifahren 1,50 Meter Sicherheitsabstand halten - bisher war das nicht so präzise festgeschrieben. Das sorgt für mehr Sicherheit für Radler, schränkt aber auch deren Optionen zum Nebeneinanderfahren ein.

- Mitfahren: Eltern, die ihre Kinder in Lastenrädern umherfahren, sind auf den Straßen ein gewohntes Bild. Laut ADFC durften bisher aber nur Kids bis zum vollendeten siebten Lebensjahr mitfahren. Nur für Kinder mit Behinderung galt das nicht, sie konnten auch älter sein. In der neugefassten StVO wird es generell keine Altersgrenze mehr für Mitfahrer auf Fahrrädern geben, die auf Personenbeförderung ausgelegt sind. Allerdings betont das Verkehrsministerium: Die Person am Lenker muss weiterhin mindestens 16 Jahre alt sein.

- Rechtsabbieger: Laut der neuen StVO-Regeln dürfen Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht innerorts nur noch in Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen. Das bedeutet nach Ministeriumsangaben konkret: höchstens 11 km/h. Bei Verstößen drohen 70 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

Der Bundesrat hatte Mitte Februar den Weg für die neuen Verkehrsregeln freigemacht. Die Novelle der StVO soll laut Verkehrsministerium schnellstmöglich umgesetzt werden. Dem ADFC zufolge könnte sie in diesen Tagen in Kraft treten. Die neuen Verkehrsregeln gelten, sobald sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden.

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