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Mit WLTP-Einführung wird die Kfz-Steuer fast aller Autos deutlich teurer


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Versteckte Steuererhöhung
Darum wird Autofahren ab September teurer


Aktualisiert am 28.08.2018Lesedauer: 2 Min.
Überraschung für viele Autofahrer: Ab September werden sie stärker zur Kasse gebeten.Vergrößern des Bildes
Überraschung für viele Autofahrer: Ab September werden sie stärker zur Kasse gebeten. (Quelle: Hersteller-bilder)
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Keine große Reform, kein neues Gesetz – und doch greift der Staat vielen Autofahrern tiefer in die Tasche. Wer betroffen ist – und wie man die Steuererhöhung umgehen kann.

WLTP statt NEFZ: Ab 1. September gilt ein neuer Standard zur Messung des Verbrauchs unserer Autos. Das 26 Jahre alte Verfahren NEFZ wird dadurch ersetzt. Der neue WLTP-Test nutzt den Autofahrern, sagen seine Verfechter: Er soll die Autohersteller endlich zu realistischeren Verbrauchsangaben zwingen.

Allerdings hat der neue Test einen Nebeneffekt, der nur einen freuen dürfte: den Finanzminister. Denn mit der WLTP-Einführung wird automatisch die Kfz-Steuer fast aller Autos deutlich teurer.

Dafür stehen die Kürzel
NEFZ: Neuer Europäischer Fahrzyklus
WLTP: Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure (Weltweit einheitliches Leichtfahrzeug-Testverfahren)

Darum wird die Steuer teurer

Die Höhe der Kfz-Steuer setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: dem Hubraum des Autos und seinem CO2-Ausstoß.

Der CO2-Wert eines Autos hängt direkt mit seinem Spritverbrauch zusammen: je mehr Sprit, desto mehr CO2 (eine genauere Erklärung folgt weiter unten).

Der neue WLTP-Test bedeutet: Indem die Hersteller höhere Verbräuche zugeben müssen, steigt auf dem Papier auch deren CO2-Ausstoß – und somit wird das Auto höher besteuert. Obwohl sich am Auto selbst überhaupt nichts geändert hat.

Wie hoch ist der CO2-Anstieg durch WLTP?

Das muss für jedes Auto einzeln getestet werden. Schätzungen nennen einen durchschnittlichen Anstieg von 25 bis 30 Prozent. Aber auch 70 Prozent und mehr sind möglich. Das zeigen Berechnungen des ADAC.

Steigt die Kfz-Steuer nun für alle Autofahrer?

Nein. Wer ein Auto fährt, das vor dem 1. September 2018 zugelassen wurde, zahlt weiterhin den alten Betrag. Daran wird sich auch nichts ändern. Genau das gleiche Auto wird aber deutlich höher besteuert, sofern es ab dem 1. September 2018 erstmals zugelassen wird. Obwohl es genau so viel verbraucht wie vorher.

Und Gebrauchtwagenkäufer? Auch sie bezahlen auch künftig den alten Betrag, sofern die Erstzulassung vor dem 1. September 2018 erfolgte.

Wer in diesen Tagen vor dem Kauf eines Neuwagens steht, sollte sich um dessen Erstzulassung vor dem Monatswechsel bemühen. Nichts zu befürchten haben Fahrer eines Elektroautos, denn Stromer sind nach dem Kauf zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit.

Fünf Beispiele: So verteuert sich die Kfz-Steuer

Modell CO2 nach NEFZ und WLTP (g/km) Kfz-Steuer alt in Euro Kfz-Steuer neu in Euro Veränderung
BMW 218d Active Tourer Adv. (DKG) 119/146 238 292 + 22,7 Prozent
Dacia Sandero Stepway Tce 90 St. Cel. 127/150 82 128 + 56,1 Prozent
Peugeot 508 1.6 Pure Tech 180 All. EAT8 125/159 92 160 + 73,9 Prozent
Volvo XC40 D4 Mom. AWD Geartronic 135/172 270 344 + 27,4 Prozent
VW up! GTI 110/128 50 86 + 72,0 Prozent

Ist die neue WLTP-Messung wirklich besser?

Mit dem neuen Verfahren können Verbräuche besser gemessen werden. Realistisch sind sie trotzdem nicht. Beispielsweise wird die Reichweite nun bei einer Temperatur von exakt 23 Grad gemessen – die wir natürlich so gut wie nie haben. Heizung und Klimaanlage, zwei große Stromfresser, bleiben bei der Messung ausgeschaltet. Das haben die Autohersteller durchgesetzt, als mit ihnen gemeinsam das neue Testverfahren gestaltet wurde.

NEFZ und WLTP im Vergleich

Testbedingungen NEFZ (alt) WLTP (neu)
Ort Labor Labor
Dauer 20 Minuten 30 Minuten
Höchsttempo 120 km/h 130 km/h
Modell Einstiegsmodell Höherwertiges Modell mit mehr Ausstattung

So wird die Kfz-Steuer berechnet

Ein Teil der Summe ist ein hubraumbezogener Sockelbetrag. Je angefangene 100 Kubikzentimeter liegt er bei zwei Euro (Benziner) bzw. 9,50 Euro für Diesel. Hinzu kommt ein Betrag von zwei Euro je Gramm CO2 pro Kilometer ab einem Freibetrag von 95 Gramm CO2 je Kilometer. Als Basis dient der CO2-Wert, der in den Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld V.7) vermerkt ist.

Verwendete Quellen
  • CAR-Center Automotive Research
  • ADAC
  • Eigene Recherche
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