Illegale Autorennen Ku'damm-Raser erneut wegen Mordes vor Gericht
Rund zweieinhalb Jahre nach einem illegalen Autorennen auf dem Berliner Ku'damm, bei dem ein Unbeteiligter getötet wurde, stehen zwei Raser erneut vor Gericht.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte eine Verurteilung der inzwischen 29 und 26 Jahre alten Männer wegen Mordes aufgehoben. Nun muss der Fall zum zweiten Mal verhandelt werden, jedoch vor einer anderen Strafkammer.
Fahrlässige Tötung oder Mord?
Den Angeklagten wird zur Last gelegt, den 69-Jährigen Anfang Februar 2016 totgefahren zu haben. Er starb noch in seinem Auto. In einer spektakulären Entscheidung hatte das Landgericht rund ein Jahr später lebenslange Freiheitsstrafen verhängt. Es war bundesweit das erste Mordurteil in einem Raser-Fall.
Der BGH sah jedoch den bedingten Tötungsvorsatz als nicht ausreichend belegt an. Kann in der neuen Verhandlung der Vorsatz nicht nachgewiesen werden, kommt eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Betracht – der Strafrahmen reicht von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft. Die Anklage lautet aber erneut auf Mord.
"Es war Mord."
Beide Männer, die bei dem Zusammenprall kaum verletzt wurden, sitzen weiter in Untersuchungshaft. Ihre Führerscheine waren eingezogen worden. Zunächst wurden 19 Prozesstermine festgelegt.
Seit vergangenem Herbst kann schon die Teilnahme an illegalen Autorennen mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden. Der neue Paragraf 315d im Strafgesetzbuch sieht zudem bis zu zehn Jahre Gefängnis vor, wenn durch ein "verbotenes Kraftfahrzeugrennen" der Tod eines anderen Menschen verursacht wird. Rückwirkend kann die Regelung auf den Berliner Raser-Fall aber nicht angewandt werden.
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In dem Prozess tritt der Sohn des Opfers, Maximilian Warshitsky, als Nebenkläger auf. Es werde ein harter Gang ins Gericht, sagt der 37-Jährige. Es sei für ihn kaum erträglich, die Angeklagten wiedersehen zu müssen. "Es war ein Mord." Er wolle weiterhin auf das Schicksal seines Vaters aufmerksam machen. Denn die Gefahren illegaler Autorennen seien enorm, sagt Warshitsky.
Schwere Missachtung der Verkehrsregeln als "bedingter Vorsatz"
Laut erstem Urteil rasten die Angeklagten in der Nacht zum 1. Februar 2016 auf dem Kurfürstendamm nahe dem KaDeWe mit bis zu 170 Kilometern pro Stunde über elf Kreuzungen und missachteten mehrere rote Ampeln. Schließlich rammten sie den Wagen von Warshitskys Vater – der Rentner starb noch an der Unfallstelle.
Das Landgericht sah einen "bedingten Vorsatz". Die Fahrer hätten den Tod anderer billigend in Kauf genommen. Der BGH hingegen meinte, der Vorsatz sei zu einem Zeitpunkt unterstellt worden, zu dem die Angeklagten keine Möglichkeit mehr hatten, den Unfall zu verhindern.
- dpa