Wichtiges Urteil für alle Autofahrer Das gilt nun in Einbahnstraßen
Was gilt in der Einbahnstraße? Dazu hat der Bundesgerichtshof nun ein Urteil gefällt – und damit eine frühere Entscheidung aufgehoben.
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ist das Rückwärtsfahren in Einbahnstraßen grundsätzlich verboten. Die höchsten deutschen Zivilrichter haben damit ein früheres Urteil aufgehoben.
Demnach sind als Ausnahmen nur das unmittelbare rückwärts Einparken ("Rangieren") und das rückwärts Ausfahren von einem Grundstück auf die Straße erlaubt.
Einbahnstraße schnell erklärt
Der Begriff bezeichnet eine Verkehrsregelung, bei der Fahrzeuge nur in einer Richtung fahren dürfen. Diese Regelung gilt für den gesamten Fahrzeugverkehr, wobei Radfahrer durch Zusatzzeichen ausgenommen werden können. Das Gegenstück zur Einbahnstraße ist die Gegenverkehrs- oder Zweirichtungsstraße.
Der konkrete Fall und das Gerichtsverfahren
Im konkreten Fall hatte eine Autofahrerin einem ausparkenden Fahrzeug Platz machen wollen, um anschließend selbst einzuparken. Dazu fuhr sie einige Meter rückwärts und stieß dabei mit dem Fahrzeug eines Mannes zusammen. Dieser klagte gegen die Frau und bekam vom Amtsgericht Düsseldorf weitgehend Recht. In der Berufung wies das Landgericht Düsseldorf die Klage ab.
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BGH hebt Urteil des Landgerichts auf
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob dieses Urteil wegen Rechtsfehlern auf. Das Landgericht Düsseldorf muss den Fall neu verhandeln. Das Aktenzeichen des Verfahrens ist VI ZR 287/22.
Parken in Einbahnstraßen
In Einbahnstraßen ist das Parken auf beiden Straßenseiten erlaubt, sofern kein ausdrückliches Parkverbot besteht. Zu beachten ist jedoch, dass grundsätzlich nur in Fahrtrichtung geparkt werden darf.
Das gilt für Radfahrer
In der Regel müssen Radfahrer in Einbahnstraßen die vorgeschriebene Fahrtrichtung einhalten. Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn unter dem Einbahnstraßenschild ein Zusatzzeichen mit einem Fahrrad und zwei Pfeilen in entgegengesetzte Richtungen angebracht ist, dürfen Radfahrer auch gegen die Fahrtrichtung der Einbahnstraße fahren. Beachten Sie die entsprechenden Hinweise, um sicher und regelkonform unterwegs zu sein.
Übrigens: Die Ursprünge der Einbahnstraße reichen bis ins antike Rom zurück, wo sie dazu diente, den Verkehr in den engen Gassen der Stadt zu organisieren. Die ersten Einbahnstraßen der Neuzeit entstanden 1617 in London. In Deutschland wurde Anfang des 20. Jahrhunderts in Berlin-Mitte die erste Einbahnstraße für Autos eingerichtet: Die Friedrichstraße war zwischen Unter den Linden und Behrenstraße nur südwärts befahrbar.
Überholen in Einbahnstraßen
Anders als in vielen Verkehrssituationen besteht in Einbahnstraßen kein generelles Überholverbot. Sofern ausreichend Platz vorhanden ist und kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird, ist das Überholen erlaubt. Diese Situation dürfte jedoch selten eintreten, da es sich bei Einbahnstraßen in der Regel um schmale Straßen handelt.
- Nachrichtenagentur dpa
- adac.de: Einbahnstraße: Diese Regeln gelten
- Eigene Recherche