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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Smartphone grenzenlos nutzen So läuft "Roam like at home" in der EU
Seit dem Sommer 2017 dürfen beim Telefonieren und Surfen in anderen EU-Ländern keine Extrakosten mehr entstehen. So sieht es die EU-Roaming-Richtlinie vor. Trotzdem sollten Reisende weiter ein waches Auge auf ihre Smartphone-Kosten haben und vorab planen.
Am französischen Atlantik-Strand Urlaubsbilder teilen, aus dem Zug in den Niederlanden nach Deutschland telefonieren oder beim Warten im griechischen Hafen per Messenger mit Freunden daheim chatten: Das alles soll seit Sommer 2017 ohne Aufpreis zum Tarif in Deutschland gehen. Denn dank einer EU-Verordnung gilt das Motto: "Roam like at home", also Roaming zu Inlandpreisen.
Diese gilt fürs Telefonieren, Verschicken und Empfangen von Kurznachrichten und für die mobile Datennutzung. Der Verbraucher muss für all das in anderen EU-Mitgliedsstaaten nur so viel bezahlen wie für die gleiche Nutzung im Heimatland.
Voraussetzungen für Roaming im Ausland zu Inlandspreisen
Voraussetzung ist, dass der regulierte EU-Tarif aktiviert ist, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW). Das sei aber nicht bei allen Anbietern automatisch geschehen. Bei einigen Providern müssten Kunden dazu aktiv werden und etwa eine SMS an eine Kurzwahlnummer senden.
Betroffen seien insbesondere Verbraucher, die einen alternativen Roaming-Tarif gebucht haben. Solche Alternativen zum EU-Tarif dürfen die Provider auch weiter anbieten. Wer auf Nummer sicher gehen will, fragt bei seinem Provider vor der Reise nach.
Ausnahmen: Wann das EU-Roaming nicht gilt
Und wie ist "Roam like at home" angelaufen? "Nach unserer Beobachtung klappt mit dem EU-Roaming alles, und es gibt keine Probleme", sagt Alexander Kuch vom Telekommunikationsportal "Teltarif.de". Allerdings gingen einige Verbraucher davon aus, dass Anbieter wegen der Roaming-Regulierung nun auch Telefonate von Deutschland ins EU-Ausland nicht mehr separat berechnen. "Dem ist aber nicht so", warnt Kuch. "Die Regulierung bezieht sich nur darauf, wenn sich Kunden mit dem deutschen Handy im EU-Ausland aufhalten und von dort aus innerhalb der EU telefonieren." Von Deutschland aus telefoniert man zu den Gebühren aus der Tarifpreisliste seines Anbieters.
Es gibt aber auch Mobilfunktarife, mit denen nur innerhalb Deutschlands telefoniert werden kann, erklärt Kuch. Sie funktionieren nicht im Ausland, so dass der Nutzer im Zweifel den Tarif oder sogar den Anbieter wechseln muss.
Viele glauben zudem, dass sie ihr gesamtes monatliches Datenvolumen ohne Zusatzkosten auch im EU-Ausland verwenden können. Hier gilt aber eine sogenannte Fair-Use-Regelung. Dahinter stecken von der EU vorgegebene Rechenformeln, ob und wo die Provider beim Inklusivvolumen die Schere ansetzen und ab einem bestimmten Verbrauch doch Gebühren abrechnen dürfen – sie müssen es aber nicht tun.
Wodurch "Roam like at home" begrenzt wird
Die Berechnung ist von der EU vorgegeben, ziemlich kompliziert und hängt nicht nur vom Inklusivvolumen, sondern auch von der monatlichen Grundgebühr des Tarifs ab. Verbraucher müssen sich aber eigentlich nur Folgendes merken: "Wenn Ihr Anbieter Ihnen nicht ausdrücklich ein Datenlimit für das Roaming mitgeteilt hat, steht Ihnen auch im Ausland die gesamte Datenmenge zur Verfügung, die Ihnen Ihr Vertrag zu Hause zusichert", erläutert die Bundesnetzagentur.
"Roam like at home" wird sonst nur durch den Zeitraum begrenzt, in dem sich der Nutzer im Ausland aufhält. Die Verordnung gilt laut VZ NRW nicht mehr, wenn der Provider erkennt, dass jemand im Ausland mehr telefoniert, simst oder surft als daheim. In diesem Fall kann er seinem Kunden eine Warnung schicken und eine Erklärung fordern. In dieser Situation kann der Kauf einer Prepaid-SIM-Karte eines Anbieters aus dem jeweiligen Reiseland sinnvoll sein.
André Schulze-Wethmar, Jurist beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ), macht zudem noch auf zwei andere Phänomene aufmerksam. "Bei Telefonaten, die in Grenzregionen zur Schweiz getätigt werden, wählen sich Handys in das schweizerische Netz ein, auch wenn man sich noch in Deutschland befindet." Und da die EU-Regelungen nicht für die Schweiz gelten, können Mehrkosten entstehen. Es gibt jedoch auch Anbieter, die die Schweiz als EU-Land behandeln und keine Zusatzkosten berechnen. Man sollte also vorher nachfragen.
Probleme auf Kreuzfahrtschiffen
Fallstricke lauern weiterhin auf Kreuzfahrtschiffen und Fähren: Dort spannen die Betreiber häufig ein bordeigenes Netz auf, in dem die EU-Regelungen nicht gelten. Schulze-Wethmars Tipp hier: Das mobile Internet deaktivieren und vorab die Bord-Mobilfunkpreise erfragen.
"Innerhalb der EU haben in der Regel alle Netzbetreiber untereinander LTE-Roaming vereinbart, sodass Surfen mit hoher Geschwindigkeit eigentlich möglich ist", erklärt Alexander Kuch. Ein Anspruch auf die in Deutschland zugesagte Geschwindigkeit besteht aber nicht.
Roaming in Nicht-EU-Ländern
- Prepaid-SIM-Karten eines Anbieters aus dem Reiseland sind oft erste Wahl, wenn man sich für mehrere Wochen oder regelmäßig im Nicht-EU-Ausland aufhält. Denn wer viel telefoniert und surft, für den kann es dort nach wie vor teuer werden. Auch hier gilt: Die Kosten vor dem Urlaub in der Tarifpreisliste nachschlagen.
- Es gibt auch spezielle Roaming-Tarife der Provider. André Schulze-Wethmar vom Europäischen Verbraucherzentrum glaubt aber, dass die Angebote für Urlauber eher nicht interessant sind: "Es stellt sich die Frage, ob sich ein Paket mit einjähriger Laufzeit lohnt, wenn man sich nur zwei Wochen lang im Nicht-EU-Ausland aufhält."
- Wer nicht unbedingt übers Mobilfunknetz ins Internet muss, dem rät er: "Kunden sollten das mobile Internet im Drittstaat deaktivieren, wenn es nicht wirklich benötigt wird. Sinnvoller ist es stattdessen, auf Wlan-Hotspots zurückzugreifen." Und wenn alle Stricke reißen, gibt es immer noch einen weltweit gültigen Kostenschutz: Sind durch mobiles Surfen 59,50 Euro aufgelaufen, wird die Verbindung gekappt.
- dpa-tmn