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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Vorsicht bei Überweisungen ins Ausland Ferienwohnungen buchen: Darauf sollten Sie achten
Die Brandenburger Verbraucherzentrale rät Reisenden, bei der Buchung einer Ferienwohnung im Ausland nie mehr als zehn bis 20 Prozent des Preises anzuzahlen.
Die übrige Summe werde am besten erst vor Ort beglichen, rät die Reiserechtsexpertin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Es habe schon Fälle gegeben, bei denen die gebuchte Wohnung gar nicht existierte oder diese bereits belegt war.
Fremdenverkehrsamt gibt Auskunft
Generell rät Fischer-Volk gerade bei Buchungen im Ausland zu Wachsamkeit. Wem bei einem Angebot Zweifel kommen, der sollte ein wenig recherchieren, bevor er bucht. Häufig gibt es ein regionales Fremdenverkehrsamt oder ein Tourismusbüro, bei dem Urlauber nachfragen können, ob die fragliche Ferienimmobilie oder deren Anbieter bekannt und vor allem seriös sind. Auch ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist vor der Buchung ratsam.
Landesrecht oder deutsches Recht?
Bei Problemen vor Ort kann es für Urlauber kompliziert werden, zu ihrem Recht zu kommen. Es gilt Landesrecht, sofern im Vertrag nicht die Geltung deutschen Rechts vereinbart wurde. Möglicherweise brauche man einen im Landesrecht kundigen Anwalt, sagt die Expertin. Und das wird teuer. Erschwerend hinzu kommt die Landessprache: Wer sie nicht spricht, kann mögliche Mängelansprüche nur schwer kommunizieren.