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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Reisetipps Sechs wichtige Zoll-Regeln
Leichter, als viele Urlauber glauben, werden sie zu Schmugglern. Wie die "Berliner Morgenpost" berichtet, sind vor Kurzem insgesamt 9000 deutsche Rentner in die Zollfalle getappt. Sie hatten in der Türkei Goldschmuck gekauft, für den angeblich alle Zollformalitäten bereits erledigt sein sollten. So wurden sie zu Goldschmugglern und haben nun Steuer- und Strafverfahren am Hals. Auch FC-Bayern-Vorstand Karl-Heinz Rummenigge wurde jüngst am Flughafen München zum Schmuggler, weil er glaubte, dass Geschenke nicht unter die Zollgrenzen fallen. Andere bringen der Nachbarin eine Orchidee mit, weil sie auf die Wohnung aufpasste oder haben Pillen dabei, die im Urlaubsland wesentlich billiger waren als zu Hause, und verstoßen damit gegen Einfuhrbestimmungen mit oft empfindlichen Folgen. Die wichtigsten Regeln finden Sie auch in unserer Foto-Show.
In der EU ist die Freiheit nicht grenzenlos
In der EU gibt es zwar grundsätzlich für Reisemitbringsel keine Abgaben. Voraussetzung ist aber, dass sie für den privaten Eigenverbrauch gedacht sind. Und den definiert natürlich der Zoll. So sind dies maximal 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, ein Kilo Tabak, zehn Liter Spirituosen, 20 Liter Likör, 90 Liter Wein, wobei davon höchstens 60 Liter Schaumwein sein dürfen. Nur wer glaubhaft macht, dass auch größere Mengen rein privat verbraucht werden, zum Beispiel bei einer Familienfeier, der entkommt der Umsatzsteuer und eventuellen Verbrauchssteuern. Die Ausnahme von der Ausnahme sind zollfreie Gebiete wie die deutsche Insel Helgoland, Livigno und Campione d'Italia in Italien und die Kanarischen Inseln. Wer dort einkauft und die Freigrenzen überschreitet, der muss an der heimischen Grenze Zoll und Steuern entrichten.
430 Euro sind die Obergrenze
Die Freimengen für die europäischen Sonderfälle, Nicht-EU-Länder und Einkäufe in Duty-free-Shops sind immer gleich. Es sind dies zum Beispiel 200 Zigaretten, ein Liter Spirituosen über 22 Prozent Alkoholgehalt und 50 Gramm Parfum pro Person. Andere Waren sind für Flugreisende bis zu einem Wert von insgesamt 430 Euro frei von Abgaben. Wer mit dem Auto oder dem Zug zurück reist, für den liegt das Limit bei 300 Euro. Junge Reisende unter 15 Jahren dürfen Waren im Wert von 175 Euro einführen. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um Geschenke oder gekaufte Sachen handelt.
Schmugglern droht ein Strafverfahren
"Wird schon gut gehen" oder "ist doch nur eine Kleinigkeit" denken sich viele Flugreisende und marschieren am roten Ausgang vorbei schnurstracks durch den grünen in die Empfangshalle. Das geht nicht immer gut, denn die Zöllner haben einen guten Blick für verdächtige Personen. Das kann der allzu neue Koffer sein, die nagelneue Jeans, der blitzende Golfschläger. Außerdem wissen sie, welche Flugzeuge aus welchen Ländern gerade gelandet sind und was Reisende dort gerne einkaufen. Wer beim Schmuggeln erwischt wird, für den wird es teuer. Eine Stange Zigaretten zum Beispiel kostet 38 Euro Einfuhrzoll und noch einmal 38 Euro Strafgebühr. Ab einem bestimmten Warenwert, der natürlich nicht bekannt gegeben wird, gibt es zudem eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung.
Schlaue schöpfen die Freigrenze aus
Wer den Freibetrag von 430 Euro nur wenig überzogen hat, der zahlt dafür bis zu einer Gesamtsumme von 700 Euro nur einen pauschalen Steuersatz von 17,5 Prozent. Über 700 Euro Warenwert wird der Zollsatz für die jeweiligen Stücke berechnet, dazu kommt noch die Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent. Beispielsweise beträgt der Zollsatz für einen 800 Euro teuren Golfschläger knapp 22 Prozent. Tipp: Zusammenreisende sollten ihre Einkäufe immer auf die Koffer verteilen, damit sie die persönlichen Freigrenzen ausschöpfen können. Außerdem sollte man die Quittungen aufbewahren, sonst schätzt der Zoll den Wert der Waren. Und Achtung: Liegt der Wert eines Einzelstücks über der Freigrenze, wird der Freibetrag nicht angerechnet.
Achtung Artenschutz!
Von Souvenirs wie lebenden Orchideen, Fächerpalmen, Kakteen, Schnitzereien aus Elfenbein und exotischen Lebensmitteln wie Haifischflossen sollte man die Finger lassen. Auch Korallenstücke, Riesenmuscheln, Schneckengehäuse oder Schildkrötenpanzer lässt man lieber dort, wo sie angeboten werden. Gleiches gilt für lebende Tiere. Denn die Einfuhr solcher Dinge verstößt fast immer gegen das Washingtoner Artenschutzabkommen. Zertifikaten von Händlern, die das Gegenteil bestätigen, sollte man keinen Glauben schenken. Der Zoll nimmt Reisenden die geschützten Sachen ab, verlangt eine Vernichtungsgebühr und eventuell ist noch ein Bußgeld fällig. Informieren kann man sich auf der Internetseite www.artenschutz-online.de.
Billige Pillen können teuer kommen
Auch für Medikamente gelten die Zollgrenzen. Zudem ist es verboten, rezeptpflichtige Arzneimittel aus dem außereuropäischen Ausland einzuführen. Das gilt nicht nur für Potenzmittel wie Viagra, sondern auch für hochdosierte Vitaminpräparate, Diätpillen und Tabletten mit dem Inhaltsstoff Melatonin. Auf die arzneimittelrechtlichen Bestimmungen des Landes, in dem das Präparat erworben wurde, kommt es dabei nicht an, so der ausdrückliche Hinweis auf der Internetseite des Zolls. Außerdem: Pillen-Schmuggler setzen oft ihre Gesundheit aufs Spiel. Denn Arzneimittel wie Viagra sind beliebt bei Fälschern und enthalten im besten Fall keinen Wirkstoff.
Kostenlose App gegen Schmuggel
Smartphone-Besitzer können unterwegs bequem checken, ob sie eventuell gegen Einfuhrbestimmungen verstoßen. Sie müssen sich nur die kostenlose App "Zoll und Reise" auf ihr Mobiltelefon laden, die das Bundesministerium für Finanzen programmieren hat lassen. Schnell und einfach finden sie damit alle Informationen, was und wie viel man einführen darf und welche Beschränkungen es gibt. Die App ist im Apple App Store und im Google Play Store (Android-Market) erhältlich und benötigt keine Internetverbindung. So fallen keine Roaming-Gebühren an.
Weitere Informationen:
Im Internet unter www.zoll.de
(Erstmals veröffentlicht am 27.05.2013)