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Reiseausweis als Passersatz: Die Lösung bei abgelaufenem Reisepass


Für Notfälle
Reiseausweis als Passersatz: Wie Sie ihn bekommen


Aktualisiert am 19.07.2024Lesedauer: 3 Min.
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Die letzte Rettung vor dem Urlaub: De Reiseausweis als Passersatz können Grenzbehörden direkt vor Ort ausstellen.Vergrößern des Bildes
Die letzte Rettung vor dem Urlaub: Den Reiseausweis als Passersatz können Grenzbehörden direkt vor Ort ausstellen. (Quelle: IMAGO)

Ist Ihr Reisepass abgelaufen und die Zeit drängt? Ein Reiseausweis als Passersatz kann die Lösung sein. Ein paar Dinge gibt es jedoch zu beachten.

Kurz zusammengefasst:

  • Ein Reiseausweis dient in Notsituationen als Passersatz.
  • Er wird durch Grenzbehörden wie die Bundespolizei ausgestellt.
  • Der Reiseausweis gilt nur für die Zeit der Reise, maximal einen Monat.

Kurz vor dem Urlaub fällt plötzlich auf, dass der Reisepass abgelaufen ist. Einen neuen zu beantragen, würde zu lange dauern – selbst im Expressverfahren müssen Sie bis zu vier Werktage warten. Und auch einen vorläufigen Reisepass bekommen Sie nicht mehr rechtzeitig. Dann könnte der sogenannte Reiseausweis als Passersatz eine letzte Möglichkeit sein. Wie Sie ihn beantragen und was Sie beachten sollten.

Was ist ein Reiseausweis als Passersatz?

Der Reiseausweis ist ein Ersatzdokument für deutsche Staatsangehörige. Er kann in nachgewiesenen Notsituationen von den Grenzbehörden – etwa der Bundespolizei – ausgestellt werden. Der Reiseausweis ist dann notwendig, wenn Sie eine zeitlich befristete Auslandsreise antreten wollen.

Der Unterschied zum vorläufigen Reisepass: Dieser wird direkt im Bürgeramt ausgestellt, und im Gegensatz zum Reiseausweis ist der vorläufige Reisepass länger gültig, nämlich maximal ein Jahr.

Reiseausweis beantragen

Wenn Sie einen Reiseausweis bei der Bundespolizei oder etwa am Flughafen beantragen wollen, müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Dafür dient zum Beispiel der abgelaufene oder vorläufige Reisepass oder Personalausweis.

Möchten Sie einen Reiseausweis für Ihr Kind beantragen, benötigen Sie den abgelaufenen Kinderreisepass oder die Geburtsurkunde. Voraussetzung ist außerdem, dass Sie die Dringlichkeit Ihres Anliegens – etwa den zeitnahen Reiseantritt – nachweisen können.

Wichtig: Eine Kopie Ihrer Dokumente reicht nicht aus.

Bearbeitungszeit und Kosten

Auch wenn Sie für die Aushändigung des Ersatzdokuments vor Ort erscheinen müssen, gibt es die Möglichkeit, den Vorgang durch eine Online-Beantragung zu beschleunigen. Wenn Sie den Antrag direkt bei einer Grenzbehörde stellen, können Sie mit einer Bearbeitungszeit von etwa 30 Minuten rechnen.

Sie müssen ein Antragsformular ausfüllen und unterschreiben, die Polizei gleicht Ihre Identität ab, abschließend zahlen Sie eine Gebühr. Für deutsche Staatsangehörige sind das acht Euro.

Gültigkeit und Einschränkungen

Der Reiseausweis behält seine Gültigkeit für die Ein- und Ausreise des Auslandsaufenthalts beziehungsweise für alle angegebenen Ein- und Ausreisedaten – maximal jedoch für einen Monat. Grundsätzlich wird er in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt, mit der Ausnahme von Irland, Bulgarien und Rumänien. Dort müssen Sie den Reiseausweis in Verbindung mit einem abgelaufenen Reisepass oder Personalausweis vorlegen.

Weitere Länder, die den Reiseausweis nur in Verbindung mit einem abgelaufenen deutschen Reisepass oder Personalausweis anerkennen:

  • Kanada
  • Kroatien
  • Montenegro
  • Schweiz
  • Serbien
  • Mexiko (nur Inhaber von mexikanischen Aufenthaltstiteln, Visum reicht nicht aus)

Zu beachten ist jedoch, dass die Länder ihren Reiseausweis nicht anerkennen müssen. Viele Staaten setzen für die Einreise eine Gültigkeit des Reisedokuments von mindestens drei bis sechs Monaten voraus. Laut Bundespolizei ist die Nicht-Anerkennung des Reiseausweises in folgenden Staaten bekannt:

  • Arabische Republik
  • Ägypten
  • Malediven
  • Republik Nordmazedonien
  • Sri Lanka
  • Türkei
  • Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland

Um ganz sicherzugehen, dass Ihr Passersatz in dem jeweiligen Reiseziel anerkannt wird, können Sie sich auch bei der zuständigen Vertretung des Ziellandes in Deutschland erkundigen.

Gut zu wissen: Die Grenzbehörden können die Ausstellung des Passersatzes auch ablehnen, wenn im Voraus klar ist, dass das Zielland den Reiseausweis nicht anerkennt. Bedenken Sie außerdem, dass die Bearbeitungszeit bei der Polizei durch dringlichere Einsätze beeinträchtigt sein kann.

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