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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Strafanzeige möglich Wann das Hotel Sie rausschmeißen darf
Im Urlaub lässt sich der ein oder andere gerne gehen und achtet nicht immer auf Anstand. Wann kann das Hotel die Reißleine ziehen und Sie rauswerfen?
Hotels werden sowohl als Urlaubsresidenz als auch als Schlafplatz bei einer Geschäftsreise genutzt. Obwohl die Intentionen verschieden sind, gelten für die Gäste dennoch dieselben Regeln. Und an diese sollten sie sich halten, damit sie nicht des Hotels verwiesen werden. Doch wie strikt wird auf die Einhaltung der Regeln geachtet? Und wann werden Gäste aufgefordert, das Hotel zu verlassen?
Regeln, Regeln, Regeln
Wer in einem Hotel übernachtet, stimmt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Hausordnung des Hotels zu. Sie beinhalten sozusagen die Rechte, aber auch die Pflichten der Hotelgäste – und zwar die Pflicht, sich an die Regeln zu halten und sich entsprechend zu benehmen.
"Das Verweisen eines Gastes aus einem Hotel ist immer Ultima Ratio und verlangt einer begründet Interessensabwägung", erklärt Stefan Dinnendahl, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA) auf Nachfrage von t-online. "Sollte aber ein Gast gegen die vertraglichen Pflichten oder den Hausfrieden verstoßen, kann ein Hotelier den Gast verweisen."
Zu den gängigen Regeln zählen:
- Nachtruhe einhaltenZwischen 22 und 6 Uhr gilt in der Regel eine Ruhezeit. Das heißt, dass Hotelgäste keinen Lärm verursachen dürfen.
- Hoteleinrichtung sorgsam behandelnDie Hoteleinrichtung muss sorgsam behandelt und darf demnach nicht beschädigt werden. Das gilt sowohl für Gegenstände, die sich im eigenen Zimmer befinden, als auch für Sachen, die im Hotelkomplex stehen. Alles sollte so verlassen werden, wie es vorgefunden wurde: heile und intakt.
- Nicht stehlenGegenstände dürfen nicht entwendet werden. Auch nicht aus dem eigenen Zimmer. Diese Regel gilt auch für die hoteleigenen Bademäntel, Handtücher und oftmals auch Kosmetikprodukte. Möchten Sie einen der Gegenstände als Souvenir mitnehmen, sollten Sie das Hotelpersonal informieren.
Übrigens: Wird der Diebstahl bemerkt, müssen Sie mindestens damit rechnen, dass Ihnen die Kosten dafür in Rechnung gestellt werden (weitere Informationen über Diebstahl im Hotel erhalten Sie in diesem Artikel hier).
Ob bei den genannten Verstößen auch ein Verweis erfolgt, hängt von jedem Unternehmen ab, das dann das entsprechende Hausrecht ausüben kann.
Laut IHA werden jedoch folgende Verstöße nicht toleriert:
- Beleidigung
- Bedrohung
- Körperverletzung
- Sachbeschädigung
Bei diesen Vergehen müssen Hotelgäste mit einem Verweis beziehungsweise einer fristlosen Kündigung rechnen.
Dinnendahl merkt jedoch an, dass die Hotelunternehmen auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beachten müssen. "Eine Diskriminierung der Gäste, beispielsweise wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, der Religion, einer Behinderung oder sexueller Identität darf es nicht geben."
Wie läuft ein Verweis ab?
Laut Dinnendahl werden Hotelgäste in der Regel nicht sofort aufgefordert, das Hotel zu verlassen. Zunächst werden die betroffenen Gäste gebeten, sich an die Regeln zu halten. "Nur bei besonders schweren Verstößen gegen den Hausfrieden oder wenn die Sicherheit des Hotels oder anderer Gäste bedroht beziehungsweise gefährdet ist, kommt es zu einer Verweisung."
Zudem hat der Hotelier als Gastgeber auch das Recht, von vorneherein die Beherbergung bestimmter Gäste abzulehnen – schließlich gelte das Hausrecht. Das heißt, dass besonders aggressive oder stark alkoholisierte Gäste nicht zwingend beherbergt oder bewirtet werden müssen. "Der Gastgeber wird immer die Sicherheit und das Wohlbefinden aller seiner Gäste im Blick haben", so der Experte.
Wie viele Regelverstöße sind erlaubt?
Eine Anzahl, wie oft ein Gast gegen die Regeln verstoßen muss, ehe er des Hotels verwiesen wird, ist nicht bekannt. Vielmehr hängt es von der Art des Verstoßes ab. Aber auch die Hotelart spielt eine wichtige Rolle. In einem Party-Hotel wird Lärm sicherlich weniger scharf kritisiert wie in einem Business-Hotel. Ist der Stuhl, auf dem Sie sitzen, bereits porös und morsch und bricht dann zusammen, wenn Sie sich draufsetzen, ist das nicht so schwerwiegend, als wenn Sie den Stuhl absichtlich zerstören. Denn bei Letzterem werden Sie mit großer Wahrscheinlichkeit verwiesen oder erhalten zumindest eine Abmahnung.
Oftmals drücken Hotelbesitzer auch ein Auge zu, wenn Kinder einen kleineren Schaden anrichten.
Anders sieht es bei schweren Verstößen aus: Wenn Sie das Hotelpersonal oder andere Gäste beleidigen, bedrohen oder verletzen, dann können Sie hinausgeworfen werden.
Übrigens: Das Hausrecht kann auch von den Angestellten beziehungsweise Mitarbeitern des Hotels ausgeübt werden, wenn es ihnen vom Hotelbesitzer übertragen wurde.
Droht nur ein Verweis?
Neben einem Hotelverweis kann es auch zu einem Hausverbot kommen. Das bedeutet, dass Sie das Hotel dann nicht mehr betreten dürfen. Andernfalls begehen Sie eine Straftat.
Darüber hinaus könnten Sie vom Hotelbesitzer angezeigt werden, wenn Sie eine Straftat begangen haben. Auch eine Schadenersatzklage ist nicht unüblich.
Keine Unterkunft, muss ich dennoch zahlen?
Wenn Sie des Hotels verwiesen wurden, müssen Sie nur für die Übernachtungen zahlen, die Sie auch wahrgenommen haben. Wenn Sie also einige Tage vor der offiziellen Abreise aus dem Hotel hinausgeschmissen würden, bekämen Sie die Übernachtungskosten für die nicht in Anspruch genommenen Tage erstattet.
- Interview DEHOGA
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