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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Illegale Souvenirs Exotische Mitbringsel sind gefährlich
Dass es verboten ist, Schlangenlederstiefel und Haifischzähne als Souvenir in Deutschland einzuführen, ist weithin bekannt. Doch auch Pflanzen für Haus und Garten dürfen nicht einfach im Koffer nach Hause geschmuggelt werden. Sie können unser Ökosystem bedrohen und gefährliche Krankheiten einschleppen. Wir zeigen Ihnen einige Pflanzen, deren Einfuhr verboten sind.
In der Urlaubszeit haben Souvenirstände Hochsaison. Fast jeder Tourist will sich vor der Heimreise noch schnell ein Andenken in den Koffer packen. Wenn es sich um echte Handarbeit der lokalen Handwerker handelt und dabei keine bedrohten Tier- und Pflanzenarten zum Einsatz gekommen sind, ist das eine gute Sache. Allerdings gehen häufig illegal Waren aus geschützten Tropenholzarten, tierischen Produkten oder aber seltene Pflanzen über den Ladentisch.
Schon ein am Strand gefundenes Schneckengehäuse oder ein Korallenteil können Urlaubern Ärger bereiten. Das Mitnehmen ist unter Umständen strafbar. "Daher im Zweifelsfall besser liegen lassen", erklärt das Hauptzollamt Dresden. Auch von anderen exotischen Reisesouvenirs wie Textilien oder anderen Waren aus Reptilienleder sei dringend abzuraten.
Exoten stellen große Gefahr dar
Eingeschleppte Pflanzen richten in der gesamten EU große Schäden an. Sie können ansteckende Krankheiten, Keime und Schädlinge übertragen, die größtenteils mit bloßem Auge nicht zu erkennen sind und gegen die hier lebende Pflanzen nicht immun sind. Zudem können sie heimische Arten durch ihre Ausbreitung völlig verdrängen. Das große Ulmensterben in den letzten Jahrzehnten ist auf einschleppte Pilze aus Asien und Amerika zurückzuführen.
Auch die Miniermotte, die unsere heimischen Kastanien befällt und der Citrusbockkäfer, der sich durch das Holz von Laubbäumen frisst, haben auf ähnliche Weise ihren Weg nach Europa gefunden. Durch die Einfuhr exotischer Pflanzen- und Tierprodukte werden Sie außerdem ungewollt zum Schmuggler und begünstigen den illegalen Handel mit diesen Waren.
Hohe Strafen für die Einfuhr exotischer Waren
Unwissenheit schützt Touristen nicht vor einer strafrechtlichen Verfolgung, wie Volker Homes von der Umweltstiftung World Wide Fund for Nature (WWF) zu berichten weiß. So müssen Urlauber, die beim Zoll mit exotischen Pflanzen erwischt werden, mit Bußgeldern im fünfstelligen Bereich oder gar mit Haftstrafen von bis zu fünf Jahren rechnen, so Andreas Urbaniak vom Hauptzollamt Frankfurt am Main. Die "eingeschmuggelten" Pflanzen, die den Importbestimmungen nicht entsprechen, werden zudem beschlagnahmt und später vernichtet.
Informieren Sie sich rechtzeitig
Es gibt genügend Möglichkeiten, sich vor der Abreise darüber zu informieren, ob eine bestimmte Pflanze nach Deutschland eingeführt werden darf. Anlaufstellen dafür sind beispielsweise der deutsche Zoll oder die jeweils zuständigen Pflanzenschutzdienste der Bundesländer. Den Bestimmungen liegt das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) zu Grunde, das den Handel mit bedrohten Arten regelt und dem Deutschland bereits in den 1970er Jahren beigetreten ist. Viele Pflanzenarten können bereits eingeführt werden, wenn sie über ein Pflanzengesundheitszeugnis aus dem Ursprungsland verfügen.
Nachweis aus dem Urlaubsland
Wer Pflanzen einführt, die unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen fallen, braucht dafür eine Einfuhrgenehmigung, wie Hans-Jürgen Hess vom Pflanzenschutzdienst Hessen erklärt. Auch eine Exportgenehmigung und ein Ursprungsnachweis des Absendelandes müssen vorliegen. In dem Nachweis ist laut Hess festgehalten, dass die Pflanze in gärtnerischer Vermehrung gezogen und nicht aus der freien Natur entnommen wurde. Ein Pflanzengesundheitszeugnis des Abgangslandes ist ebenfalls für die Einfuhr erforderlich.
Illegaler Handel in Asien, Afrika und Amerika besonders groß
Wie der WWF und der Zoll übereinstimmend berichteten, findet sich besonders in Ländern Südostasiens, Zentralafrikas sowie Süd- und Mittelamerikas eine Vielzahl an geschützten Tieren und Pflanzen auf Touristenmärkten. Dabei stehen Orchideen und Kakteen ganz oben auf der Liste der bedrohten Pflanzenarten. Ein , der in Kooperation vom Julius Kühn-Institut mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erstellt wurde, weist auf Verbote und Einschränkungen bei der Einfuhr von pflanzlichen Mitbringseln hin.
Einfuhr zum Teil auch ohne Pflanzengesundheitszeugnis möglich
Aus den EU-Ländern dürfen Sie Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse zum Privatgebrauch problemlos mitbringen. Ein Pflanzengesundheitszeugnis ist dafür nicht nötig. Das gilt auch für Nicht-EU-Länder sowie angrenzende Staaten im Mittelmeerraum. Voraussetzung ist dann aber, dass die Pflanzen frei von gefährlichen Krankheiten und Schädlingen sind.
Sie dürfen außerdem einen Blumenstrauß mit bis zu 50 Schnittblumen oder drei Kilogramm frische Früchte aus Ihrem Urlaub mit nach Hause nehmen, solange sie für den privaten Gebrauch bestimmt und unversehrt sind. Für Pflanzen, Wurzeln, Früchte und Samen aus Asien, Amerika, Afrika und Australien brauchen Sie immer ein Pflanzenschutzgesundheitszeugnis. Sehen Sie hier einige Pflanzen, Sie nicht einführen dürfen.