Schadenersatz möglich Das machen die meisten beim Friseur falsch
Ein Friseurbesuch sollte Entspannung und Freude bringen – doch was, wenn die Frisur am Ende nicht stimmt? Was sind Ihre Rechte, falls der Haarschnitt misslingt?
Ein schiefer Schnitt oder zu viel abgeschnittenes Haar ist für viele eine Tragödie. Doch daran ist nicht unbedingt immer der Friseur schuld. Auch der Kunde trägt einen Teil dazu bei.
Das sollten Sie beim Friseur nicht tun
Auch wenn die meisten einen Friseurbesuch als entspannend empfinden und der Friseurstuhl oftmals zum Entspannen einlädt, sollten Sie während Ihres Aufenthalts auf Ihre Haltung achten: Denn eine entspannte Haltung auf dem Friseurstuhl beeinflusst das Endergebnis negativ. Der Grund: Der Körper sackt entweder nach vorn oder nach links beziehungsweise rechts. Letzteres ist vor allem der Fall, wenn Sie Ihre Beine übereinanderschlagen.
Experten geben ihren Kunden daher folgende Tipps:
- Setzen Sie sich gerade hin.
- Blicken Sie geradeaus – lesen Sie während des Schnitts keine Zeitschrift, kein Buch und schauen Sie auch nicht auf Ihr Smartphone.
- Achten Sie darauf, dass Ihr Gesäß den Stuhl vollständig berührt und Ihre Füße parallel nebeneinander stehen.
Missglückter Haarschnitt? Das sind Ihre Rechte
Der Haarschnitt beruht auf einem sogenannten Werkvertrag. Das bedeutet, der Friseur schuldet Ihnen ein bestimmtes Ergebnis. Ein objektiver Mangel – etwa ein schiefer Schnitt, verfärbte Haare oder eine ungleichmäßige Hochsteckfrisur – berechtigt Sie zu einer Reklamation.
Stellen Sie einen Mangel fest, muss der Friseur die Möglichkeit erhalten, seinen Fehler zu korrigieren. Diese Nachbesserung sollte möglichst zeitnah erfolgen. Machen Sie den Stylisten also sofort auf den Mangel aufmerksam – und nicht erst nach einigen Tagen. Am besten ist es, den Mangel noch im Salon anzusprechen.
Wichtig: Die Kosten für die Nachbesserung trägt der Friseur.
Anspruch auf Schadensersatz?
Kann der Mangel nicht behoben werden, weil die Haare etwa viel zu kurz geschnitten wurden, dürfen Sie die Zahlung verweigern.
Verweigert der Friseur die Korrektur oder bleibt das Ergebnis unzureichend, können Sie weitere Gewährleistungsansprüche geltend machen: Sie können beispielsweise Schadensersatz verlangen.
Erfolgt die Korrektur durch einen Friseur in einem anderen Salon, müssen die Kosten hierfür unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden – und zwar dann, wenn Sie Ihrem ursprünglichen Friseur zuvor eine Frist zur Nachbesserung gesetzt haben.
Übrigens: Einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben Sie nicht. Den gibt es nur bei körperlichen oder schwerwiegenden psychischen Schäden, etwa bei Verletzungen durch chemische Produkte.
- Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt ausdrücklich keine Rechtsberatung dar, insbesondere nicht auf einen konkreten und individuellen Fall bezogen.
- ergo.de "Schadensersatz nach Friseurbesuch"
- elle.de "Achtung: Diesen Fehler machen wir alle beim Friseur"