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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Acht spektakuläre Tests Stiftung Warentest: Diese Prüfungen erregten viel Aufsehen
Mal ist eine Waschmaschine explodiert, mal wurde ein Probandentest abgebrochen, mal klagte ein Hersteller wegen der Anforderungen: In der Geschichte der Stiftung Warentest gab es einige auffällige Ergebnisse.
Die Stiftung Warentest prüft seit 1964 Waschmaschinen, Spielzeug, Olivenöl und vieles mehr. Nicht immer sind die Ergebnisse positiv. Diese acht Testergebnisse erregten besonders viel Aufsehen:
2010: Waschmaschine explodiert
Zwei Waschmaschinen der Marke "Candy" explodieren im Dauertest: Im Schleudergang löst sich eine Schweißnaht der Trommel auf, die Trommel reißt aus ihrer Verankerung und durchschlägt die Geräteabdeckung. Scharfkantige Bruchstücke fliegen drei Meter weit durch den Prüfraum.
2005: Fahrradverbindungsstangen brechen
Das kann im Alltag richtig gefährlich werden: Im Test von Fahrradstangen, mit denen Kinderräder an Erwachsenenräder gekoppelt werden können, brechen die Aufhängungen der Produkte ZEG Flyke und Tchibo Fahrradtrailer bei der Probefahrt im Labor.
2004: Praxistest von Creme wird abgebrochen
Die Stiftung Warentest lässt Gesichtscreme testen. Sieben von 30 Frauen brechen den Praxistest mit der "Uschi Glas Hautnah Face Cream" vorzeitig ab, weil sie bei ihnen Schuppen, Pusteln und rote Flecken hervorrief. Es folgt ein jahrelanger Rechtsstreit, der zugunsten der Stiftung entschieden wird.
2002: Rechenfehler bei Riester-Rente
In einer Untersuchung zur Riester-Rente verrechnet sich die Stiftung Warentest. Der Fehler fällt erst auf, als eine Versicherung darauf hinweist. Erstmals wird daraufhin eine Ausgabe der Zeitschrift "Finanztest" aus dem Handel zurückgezogen; in ihr waren die Testergebnisse veröffentlicht. Die korrigierten Tabellen werden im Netz und in der folgenden Ausgabe neu veröffentlicht.
1997: Wegen Zuckerwerten vor Gericht
Nach einem Test von Multivitaminsäften streitet die Stiftung mit Herstellern über Zuckerwerte. Der Test wird durch eine einstweilige Verfügung vor dem Erstverkaufstag zunächst nicht veröffentlicht, später neu gedruckt. Es folgt ein mehrjähriger Rechtsstreit, der schließlich in einem Vergleich endet.
Der Deutsche Bundestag gründete die Stiftung Warentest 1964. Das oberste Gebot der Stiftung ist Neutralität. So darf die Stiftung keinerlei Einnahmen durch Werbeanzeigen erzielen. Der Staat unterstützt sie deshalb einmal im Jahr mit einer Ausgleichszahlung. Diese beträgt derzeit rund drei Prozent aller Einnahmen. Zum größten Teil finanziert sich die Stiftung Warentest durch den Verkauf ihrer Publikationen. Das erste Heft der Zeitschrift "test" erschien 1966. Darin waren die Testergebnisse von Nähmaschinen und Handrührern veröffentlicht.
1997: Gefährliche Lauflernhilfen
Alle 15 getesteten mobilen Lauflernhilfen sind gefährlich. Stiftung Warentest bewertet ihre Sicherheit durchweg als "sehr mangelhaft". Mit den "Babywalkern" drohen Kinder schwer zu stürzen, was Schädelbrüche, Gehirnerschütterungen oder Arm- und Beinbrüche zur Folge haben könnte.
1985: Komposthäcksler besitzen Sicherheitsmängel – trotz Norm
Schon bei einer Vorprüfung scheiden 17 von 37 Komposthäckslern wegen deutlicher Sicherheitsmängel aus, im Test selbst werden nahezu alle übrig gebliebenen Geräte "mangelhaft" getestet. Äste schlagen in den Geräten hin und her und die rotierenden Messer laufen zum Teil auch nach dem Ausschalten weiter – laut Stiftung Warentest bestehe ein Sicherheitsrisiko trotz DIN-Norm.
Der BGH bestätigt anschließend, dass die Anforderungen in den Prüfungen der Stiftung über jene von DIN-Normen hinausgehen dürfen. Zu den Aufgaben der Stiftung gehöre demnach auch, öffentlich auf Mängel von DIN-Normen hinzuweisen und deren Beseitigung zu fordern.
1969: Hersteller von Skibindungen klagt
Die Stiftung Warentest prüft Skibindungen – drei Bindungen einer Marke schneiden mit "nicht zufriedenstellend" ab. Der Hersteller klagt gegen die Ergebnisse bis vor dem Bundesgerichtshof, er fordert unter anderem Schadenersatz von der Stiftung. Nach einem langen Rechtsstreit unterliegt er schließlich.
Der BGH unterstreicht die "volkswirtschaftlich sinnvolle und nützliche Funktion" der Stiftung. "Er räumt ihr bei der Festlegung des Prüfprogramms, der Bewertung der Prüfergebnisse und der Darstellung der Testergebnisse einen Beurteilungsspielraum ein, der erst dann überschritten wird, wenn das Vorgehen der Stiftung nicht mehr vertretbar ist", heißt es auf der Webseite der Stiftung Warentest.
- Eigene Recherche
- Anfrage bei der Stiftung Warentest