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Coronavirus: Bundesländer-Überblick – was Eltern jetzt wissen müssen


Wegen Coronavirus
In diesen Bundesländern werden die Schulen geschlossen

Von reuters, dpa, cch

Aktualisiert am 14.03.2020Lesedauer: 3 Min.
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Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus: Wo jetzt die Schulen geschlossen werden und wie die Eltern darauf reagieren. (Quelle: reuters)

Das Coronavirus breitet sich in Deutschland aus. Um die Entwicklung zu verlangsamen, schließen mehrere Bundesländer die Schulen. Hier finden Sie alle Informationen und hilfreiche Tipps für Eltern.

Der Großteil der Bundesländer hat angekündigt, die Schulen für mehrere Wochen zu schließen. Dieser Schritt soll die Verbreitung des Coronavirus eindämmen.

Die Entscheidungen folgen dem Treffen der Ministerpräsidenten mit Kanzlerin Angela Merkel und Gesundheitsexperten am Donnerstagabend. Merkel habe dabei von der größten Bewährungsprobe seit "50 oder 70 Jahren" gesprochen, sagte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder in München.

Dieser Artikel wurde am 14. März 2020 das letzte Mal aktualisiert. Hier finden Sie unseren Überblicksartikel zu allen aktuellen Lockerungen in den Bundesländern.

Coronavirus: In diesen Bundesländern werden Schulen geschlossen

Die Schulschließungen der Bundesländer dauern jeweils bis zum Ende der Osterferien an. In der Tabelle ist jeweils der letzte Tag der Osterferien als Enddatum angegeben.

Bundesland Dauer der Schließung
Baden-Württemberg 17.03. bis 18.04.
Bayern 16.03. bis 18.04.
Berlin stufenweise Schließung ab 16.03., ab 17.03. bis 17.04. für alle allgemeinbildenden Schulen
Brandenburg setzt den regulären Schulunterricht ab 18.03. aus, ein Schulbesuch ist dann weiter möglich, aber nicht mehr verpflichtend
Bremen ab 16.03.
Hamburg 16.03. bis 29.03.
Hessen ab 16.03. keine Schulpflicht mehr, die Schulen bleiben aber geöffnet
Mecklenburg-Vorpommern ab 16.03.
Niedersachsen 16.03. bis 16.04.
Nordrhein-Westfalen 16.03. bis 19.04.
Rheinland-Pfalz 16.03. bis 18.04.
Saarland 16.03. bis 24.04.
Sachsen setzt ab 16.03. die Schulpflicht aus, Kinder können dann zuhause bleiben oder in der Schule betreut werden
Sachsen-Anhalt 16.03. bis 13.04.
Schleswig-Holstein 16.03. bis 19.04.
Thüringen 17.03. bis 18.04.

Während andere europäische Länder wie Frankreich und Belgien Schulschließungen bereits beschlossen hatten, folgen im föderalen Deutschland nun die Länder.

Bundeselternrat fordert Unterstützung bei der Kinderbetreuung

Der Bundeselternrat fordert derweil Unterstützung für Eltern bei der Kinderbetreuung. "Es muss jetzt eine Prioritätenliste erstellt werden, welche Berufsgruppen vorrangig Anspruch haben, um das öffentliche Leben und die Versorgung aufrechtzuerhalten", sagt Stephan Wassmuth, Vorsitzender des Bundeselternrates, zu t-online.de. Der Staat müsse nun den Eltern Lösungen für die Kinderbetreuung anbieten. "Das Ganze sollte nicht zu Lasten der Familien gehen." Einzelne Interessen müssten jetzt zum Wohle der Gesellschaft zurückgestellt werden.

Saarlands Ministerpräsident Tobias Hans kündigte an, dass eine Notversorgung der Betreuung für Familien sichergestellt werden soll. In Nordrhein-Westfalen stehen am Montag und Dienstag (16. und 17.03.) die Lehrer noch in den Schulen zur Organisation von Betreuungsmöglichkeiten für die Schüler zur Verfügung.

Bayern teilte mit, einen Notfallplan für die Betreuung bestimmter Kinder in Kraft zu setzen. "Wir werden eine Betreuung sicherstellen für Eltern, die in systemkritischen Berufen tätig sind", sagte Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) in München. Baden-Württemberg will nach den flächendeckenden Schulschließungen die Betreuung von Kindern sicherstellen, deren Elternteile beide bei Polizei, Feuerwehr oder in Krankenhäusern arbeiten.

Können Eltern der Arbeit fernbleiben, um ihre Kinder zu betreuen?

Was aber, wenn Eltern keine Betreuung für ihre Kinder haben? Dürfen sie in einem solchen Fall der Arbeit fernbleiben? Wenn eine anderweitige Kinderbetreuung nicht möglich, aber weil die Kinder noch zu klein sind, notwendig ist, kann ein so genanntes "Leistungsverweigerungsrecht" wegen "Unzumutbarkeit" bestehen, erklärt Arnd Diringer, Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht an der Hochschule Ludwigsburg. "Sie müssen dann nicht zur Arbeit gehen", sagt der Jurist.

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Schwierig werde es jedoch mit der Vergütung. Nach § 616 BGB habe ein Arbeitnehmer weiterhin einen Entgeltanspruch, wenn er "eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird".

Diese gesetzliche Regelung ist allerdings nicht zwingend, erklärt Diringer: Sie kann zum Beispiel im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ausgeschlossen oder nur auf bestimmte Fälle beschränkt sein. Aber selbst wenn das nicht der Fall ist, kommt sie nur in Betracht, wenn Sie als Arbeitnehmer "vorübergehend" verhindert sind. Das bedeute allenfalls wenige Tage. Wird die Schule oder der Kindergarten also zum Beispiel gleich für zwei Wochen geschlossen, bestehe überhaupt kein Anspruch nach § 616 BGB.

Wie können Eltern mit ihren Kindern zuhause lernen?

Viele Eltern haben zudem den Wunsch, zuhause dafür zu sorgen, dass ihre Kinder weiter lernen. Dabei könnten sie zwar nicht den Schulunterricht simulieren, sagt Maresi Lassek, Bundesvorsitzende des Grundschulverbandes. Es sei aber wichtig, feste Zeiten zu vereinbaren, damit der Tag strukturiert ist.

Sofern es möglich ist, sollten Eltern bei den Lehrkräften oder der Schule nachfragen, welchen Stoff sie mit dem Kind wiederholen und lernen können, rät Ilka Hoffmann. Sie leitet im Vorstand der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft den Bereich Schule.

Manche Lehrer halten Aufgaben für zuhause bereit, die Kinder dann machen können. Auch viele Schulbuchverlage bieten Zusatzmaterial an. "Das können Eltern über einen QR-Code im Buch oder auf den Internetseiten der Verlage finden", sagt Hoffmann. So geballt wie in der Schule müssen Eltern das Lernen zuhause nicht gestalten. "Besser ist es, das Lernen über den Tag zu verteilen", rät Hoffmann – und dabei genügend Pausen einzubauen.

Für Grundschulkinder empfiehlt Lassek auch Gesellschaftsspiele: "Dabei können Kinder viel lernen – etwa Ausdauer, Regelverhalten, Konzentration." Beim Bauen und Konstruieren stärken Kinder ihre Feinmotorik, Geduld, Wahrnehmung und ihr technisches Verständnis.

Immer gut sei es, Vokabeln abzufragen oder das Einmaleins zu üben. "Grundlagen kann man eigentlich immer wiederholen", erklärt Hoffmann.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dpa, Reuters
  • Eigene Recherchen
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