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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Süße Verführung Darf ich Snacks und Getränke ins Kino mitbringen?
Wer eigene Getränke oder Snacks in der Tasche oder im Rucksack ins Kino schmuggeln will, sollte sich das gut überlegen. Der süße Verrat am Hausrecht könnte sogar mit einem Zutrittsverbot bestraft werden.
Eigene Snacks und Getränke haben im Kino nichts zu suchen. Die Kinos haben Hausrecht – und meist untersagen sie die Mitnahme eigener Snacks und Drinks. Kinos könnten es sich nicht leisten, die Gäste mitgebrachte Speisen und Getränke verzehren zu lassen, sagt Kim Ludolf Koch, Geschäftsführer von Cineplex Deutschland. Daher sei dies in den Kinos unerwünscht und auch nicht gestattet.
Im schlimmsten Fall heißt es: "Kein Zutritt"
"Dabei geht es natürlich nicht um einen Schokoriegel, Bonbons oder Kaugummi, sondern vor allem um größere Gebinde von Getränken", sagt Koch. Die Umsetzung dieses Teiles der Hausordnung geschehe in inhabergeführten Betrieben unterschiedlich. "Stichprobenartige Kontrollen sind daher möglich", so Koch. Kinos sind schließlich auch behördlich genehmigte Gastronomiebetriebe.
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Auch der Hauptverband der deutschen Filmtheater empfiehlt seinen Mitgliedern, das Mitbringen von Speisen, Snacks und Getränken nicht zu gestatten. Wer diese Regelung nicht akzeptieren will, der müsse damit rechnen, dass ihm der Zutritt verwehrt wird.
- Nachrichtenagentur dpa