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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Ferien mit Gastkind Ein anderes Kind mit in den Urlaub nehmen - was man beachten muss
Ferien
Über Geld spricht man nicht gern. Vor allem nicht in einem Zug mit dem Wort Freundschaft. Muss man aber, wenn man nicht riskieren möchte, auf der einen oder anderen Ausgabe sitzen zu bleiben. Oder noch schlimmer: die Freundschaft aufs Spiel zu setzen. Die entscheidende Frage lautet: An welchen Kosten beteiligen sich die Eltern des Gastkindes? Reisekosten, Übernachtung, Eintrittsgelder, Extraausgaben zum Beispiel für Ski- oder Surfkurse, Telefon und Verpflegung sind an dieser Stelle die wichtigsten Punkte. Beide Familien sollten von vornherein klären, welche Kosten auf die Eltern des mitreisenden Kindes zukommen. Da kann es schon wichtig sein, ob geplant wird, in der Ferienwohnung zu kochen oder jeden Tag essen zu gehen. Nicht jede Familie kann sich das leisten.
Mit einer Vollmacht ist man auf der sicheren Seite
Nimmt man ein anderes Kind mit in den Urlaub, muss man, genau wie bei seinen eigenen Kindern, früh genug sicherstellen, dass es die notwendigen und gültigen Papiere besitzt. Mindestens genauso wichtig ist eine Vollmacht der Erziehungsberechtigten. Sie hat mehrere Vorteile.
Erstens beweist sie, dass das Kind mit Erlaubnis bei der fremden Familie mitreist und nicht etwa entführt wurde. Das kann Ärger an den Grenzen vermeiden. Zweitens hat man so die Möglichkeit, zu handeln, wenn dem Kind etwas zustoßen sollte. Hierzu ist es gut, einen entsprechenden Passus aufzunehmen, der erlaubt, das Kind notfalls ärztlich behandeln zu lassen. Will man auf Nummer sicher gehen, dann lässt man sich die Vollmacht nicht nur für das jeweilige Land übersetzen, sondern besteht auch auf einer notariellen Beglaubigung. Wobei es hier natürlich einen Unterschied macht, ob man eine Fernreise nach Timbuktu plant oder 30 Kilometer von zu Hause entfernt zeltet.
Gesundheitliche Aspekte
Wenn man ein anderes Kind mit in den Urlaub nimmt, dann sollte man auch seine Reiseapotheke entsprechend abstimmen und sich im Vorfeld genau erkundigen, ob spezielle Medikamente benötigt oder bestimmte Stoffe nicht vertragen werden. Außerdem muss man wissen, ob Allergien beziehungsweise Unverträglichkeiten bekannt sind oder das Kind zu Fieberkrämpfen neigt. Gut ist, wenn man sich mit den Eltern des Gastkindes darüber einigt, welche zusätzlichen Versicherungen, wie zum Beispiel eine Reisekrankenversicherung, nötig sind.
Manchmal kann man das Gastkind auch bei der eigenen Versicherung mit anmelden - automatisch mitversichert ist es aber nicht. Auch wenn man an so etwas am liebsten gar nicht denkt: Es sollte geklärt sein, wer im Fall eines medizinisch notwendigen Rücktransportes die Kosten übernimmt.
Wie weit geht die Aufsichtspflicht?
Der Radius, den ein Kind hat, den bestimmen die Eltern, und mit denen sollte man sich unbedingt zum Thema Aufsichtspflicht und Konsequenzen einigen. Was dürfen die Kinder, was nicht? Hier gibt es auch gesetzliche Vorgaben. Vertraut man sein Kind einem anderen Erwachsenen an, so ist dieser zur Aufsicht verpflichtet und haftet, wenn man ihm nachweisen kann, dass er diese Aufsichtspflicht verletzt hat. Die Kinder müssen altersgemäß vor Gefahren gewarnt werden und der Erwachsene muss sicher gehen, dass diese Warnung auch verstanden wurde.
Doch damit ist es nicht getan. Man muss sich zusätzlich vergewissern, dass die Kinder sich an die Regeln und Vereinbarungen auch halten. Man muss abwägen: Denn wenn ein neunjähriges Kind zum Beispiel seit Jahren im Schwimmverein trainiert, sind das andere Voraussetzungen für den Pool, als wenn eines sich gerade so mit Ach und Krach über Wasser halten kann.
Heimweh nicht zusätzlich fördern
Sieht man die Sache mal aus der Warte des Gastkindes, so hat es auch keinen leichten Stand. Mit großer Wahrscheinlichkeit stellt sich irgendwann das Heimweh ein. Vor allem dann, wenn das Kind dauernd Kontakt mit den Eltern hat, zum Beispiel übers Handy. Nicht umsonst verlangen die meisten Lehrer bei Schulfahrten, dass die Handys daheim bleiben: Sie sprechen aus Erfahrung. Je weniger Kontakt zu den Eltern besteht, desto weniger kommt es zu Heimweh. Ist es aber so weit, dann hilft nur Fingerspitzengefühl - schließlich will man ja nicht unbedingt mit Sack und Pack die Heimreise antreten.
Fingerspitzengefühl ist sowieso ganz wichtig, wenn man gemeinsam mit einem anderen Kind in den Urlaub fährt. Denn es besteht die Gefahr, dass man sich um den Gast besonders kümmern möchte beziehungsweise diesem mehr nachsieht. Damit aber macht man nur die eigenen Kinder eifersüchtig. Denn sie werden sehr genau beobachten, wie die Eltern sich verhalten.
Muss man immer Fünfe gerade sein lassen?
So mancher kindliche Reisebegleiter erweist sich schon nach kurzer Zeit als riesige Nervensäge. Frei nach dem Motto "bei meinen Eltern darf ich das!" machen sie tagein, tagaus Theater. Und stecken das eigene Kind damit an. Am besten ist es, wenn man das Gastkind schon lange kennt, denn dann weiß man, welcher Ton in der jeweiligen Familie herrscht und wie man am besten an das Kind herankommt. Da fällt es einfacher, Grenzen zu setzen und für die Einhaltung aufgestellter Regeln einzutreten.
Schwieriger wird es, wenn man kaum etwas über das andere Kind weiß, keine Ahnung hat, wie die Eltern das sehen würden und man sich nicht traut, durchzugreifen. Denn dann ist man bestenfalls den ganzen Urlaub lang genervt und schlimmstenfalls eskaliert die Situation. Wer also plant, ein anderes Kind mit in seinen Familienurlaub zu nehmen, sollte vorher genau hinsehen. Ein paar gemeinsam verbrachte Wochenenden können diesbezüglich schon sehr aufschlussreich sein.
Wird man allerdings das ungute Gefühl nicht los, dass das schiefgeht oder findet man keinen Zugang zu dem anderen Kind, dann ist es oft besser, auf den gemeinsamen Urlaub zu verzichten. Daher: Sich immer erst ein Bild der Situation machen und dann erst darüber reden. Denn sonst ist die Enttäuschung bei den Kindern groß und sie suchen womöglich die Schuld bei sich.
Ein gemeinsamer Urlaub hat immer einen Lerneffekt
Doch bei all dem, was man im Vorfeld besprechen und bedenken muss, sollte man nie aus den Augen verlieren: Ein gemeinsamer Urlaub mit dem Freund oder der Freundin des Kindes kann unvergesslich schön sein - und allen Seiten Freiraum bieten, den man so schon eine Weile lang nicht mehr genießen durfte. Die Gasteltern haben im besten Falle zufriedene Kinder dabei, die mit sich selbst und der gemeinsam verbrachten Zeit äußerst glücklich sind und kein Dauerprogramm fordern, und die daheimgebliebenen Eltern profitieren ebenfalls.
Hinzu kommt, dass ein solch gemeinsamer Urlaub in jedem Fall bereichernd ist. Denn die Tatsache, dass es in jeder Familie anders zugeht, schult Toleranz, Verständnis und Anpassungsfähigkeit bei allen Beteiligten. Es eröffnet einen ganz neuen Blick auf die Mitreisenden, auch auf die aus der eigenen Familie.