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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Unterwegs ohne Leine Wann sich Hundehalter beim Spaziergang strafbar machen
Auf Wiesen oder in Parks sieht man häufig unangeleinte Hunde. Gehorcht das frei laufende Tier allerdings nicht, kann dies den Halter vor Gericht bringen – inklusive Geldstrafe.
Gehorcht ein frei laufender Hund nicht und bringt er jemanden zu Fall, kann sich der Hundehalter dadurch strafbar machen. Es kann dann eine fahrlässige Körperverletzung vorliegen, für die er eine Geldstrafe zahlen muss. Das hat das Landgericht Osnabrück entschieden (Az.: 5 Ns 112/20), wie das Rechtsportal des Deutschen Anwaltvereins mitteilt.
Geldstrafen können drohen
In dem Fall hatte der Angeklagte mit seinen beiden nicht angeleinten Schäferhunden das Haus verlassen. Unvermittelt stürzten die Hunde auf eine Frau zu. Diese fiel zu Boden und verletzte sich an Hals und Kopf. Die Staatsanwaltschaft erhob daraufhin Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Das Amtsgericht gab dem Vertreter der Anklage Recht und verurteilte den Hundehalter zu einer Geldstrafe. Das Landgericht bestätigte diese Entscheidung und reduzierte nur die Tagessatzhöhe.
Aus Sicht der Richter hatte der Hundehalter in der Situation seine Sorgfaltspflichten verletzt: Mit einem größeren Hund dürfe man in Wohngebieten nicht spazieren gehen, wenn dieser nicht aufs Wort hört.
- Nachrichtenagentur dpa-tmn