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Strafanzeige: Wie stellt man eigentlich eine Anzeige? Das ist der Ablauf


Mehrere Optionen möglich
Wie stellt man eine Strafanzeige?

Die Kreditkarte gerät in falsche Hände oder das Fahrrad ist weg – das sollte gemeldet werden. Doch wie können Sie eigentlich Strafanzeige erstatten? Und kann die Anzeige auch wieder zurückgezogen werden?

Aktualisiert am 10.11.2020|Lesedauer: 2 Min.
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Opfer von Straftaten können Schäden unterschiedlichster Art davontragen. Viele Betroffene wünschen sich daher, dass der Fall von der Polizei schnell ermittelt und der Täter angemessen bestraft wird. Welche Wege gibt es für Opfer oder auch Zeugen, wenn sie Anzeige erstatten wollen? Ein Überblick.

Strafanzeige erstatten: Wenn Sie Anzeige erstatten wollen, sind die Angaben Ihrer vollständigen Personalien erforderlich.Vergrößern des Bildes
Strafanzeige erstatten: Wenn Sie Anzeige erstatten wollen, sind die Angaben Ihrer vollständigen Personalien erforderlich. (Quelle: Kraehn/imago-images-bilder)

Wie können Sie Anzeige erstatten?

Wenn Sie Strafanzeige erstatten wollen, stehen Ihnen unterschiedliche Optionen zur Verfügung. Bei jeder Polizeistelle kann ein Sachverhalt persönlich oder auch schriftlich gemeldet werden. Dabei entstehen keine Kosten für Sie.

Diese Möglichkeiten gibt es:

  • E-Mail
  • Fax
  • Brief
  • Online-Formular
  • Telefonisch
  • Besuch eines Polizeireviers

Es ist in allen Bundesländern – bis auf Thüringen – möglich, eine Strafanzeige online zu erstatten. Auf der Website des Bundeskriminalamtes sind dazu wichtige Links für die Onlinewachen beziehungsweise die Kontaktdaten der verschiedenen Landespolizeien aufgelistet.

Bei dringenden Sachverhalten nicht den Online-Service nutzen

Die Formulare im Internet sind nur für nicht dringende Sachverhalte vorgesehen. Das betrifft zum Beispiel Anzeigen rund um das Fahrrad und um Kraftfahrzeuge, Betrug im Internet oder Diebstahls-Anzeigen.

Sind Sie hingegen Opfer oder Zeuge eines Verkehrsunfalls, einer Verkehrsunfallflucht, Bedrohung oder einer aktuell andauernden Tat, sollten Sie so schnell wie möglich die 110 wählen oder das nächste Polizeirevier aufsuchen und dort persönlich vorstellig werden.

Welche Angaben werden benötigt?

Wenn Sie Anzeige erstatten wollen, sind die Angaben Ihrer vollständigen Personalien erforderlich. Auch die Anschrift oder eine ladungsfähige Adresse sind wichtig, um Sie bei Nachfragen kontaktieren zu können.

Wann sollten Sie Anzeige erstatten?

Eine Anzeige bei der Polizei kann in unterschiedlichen Fällen sinnvoll sein. Häufig melden sich Opfer oder auch Zeugen einer Straftat, einer Notsituation oder auch eines Unfalls. Aber auch Beobachtungen, die von der Polizei überprüft werden sollten, gelten als triftiger Grund. Ebenso Hinweise zu Fahndungen der Polizei.

Doch Vorsicht: Ist eine Anzeige einmal getätigt, können Sie sie nicht mehr zurücknehmen. Die Polizei muss eine gemeldete Straftat dann auch verfolgen.

Um Straftaten aufzudecken, ist es allerdings wichtig, die Behörden zu informieren. Viele Taten gelangen sonst nicht an die Öffentlichkeit. Wenn Sie den Namen des Täters nicht kennen, kann eine "Anzeige gegen Unbekannt" erstellt werden.

Wie läuft das Verfahren ab?

Behörden haben die Pflicht, einer Strafanzeige nachzugehen. Nachdem die Polizei eine Anzeige entgegengenommen hat, wird der Sachverhalt an die Staatsanwaltschaft übermittelt. Diese entscheidet dann, ob es zur Anklage kommt – oder ob das Verfahren eingestellt wird. Bei einer Einstellung des Verfahrens werden Sie schriftlich informiert.

Was ist der Unterschied zwischen Strafanzeige und Strafantrag?

Eine Strafanzeige bezeichnet ausschließlich die Mitteilung eines Vorfalls, der ordnungswidrig sein könnte. Sie kann grundsätzlich von jedem erstattet werden und ist an keine Fristen gebunden. Ist der Vorfall allerdings verjährt, könnte das ein Hindernis darstellen.

Ein Strafantrag wird hingegen verwendet, wenn Antragsdelikte vorliegen. Dazu zählen beispielsweise Hausfriedensbruch, Körperverletzung oder Sachbeschädigung. Der Antrag wird in der Regel nur von dem konkret Geschädigten einer Tat gestellt. Dafür gibt es eine Frist, die drei Monate – ab Kenntnis der Tat – beträgt. Damit die Behörden überhaupt tätig werden können, muss ein Strafantrag gestellt werden. Nur so kann auch ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Bundeskriminalamt
  • Polizei Brandenburg
  • anwalt.org
  • polizei-beratung.de
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