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Zum journalistischen Leitbild von t-online.10, 15 oder 20 Zentimeter? Schlittschuhlaufen: Ab dieser Eisdicke ist es erlaubt
Winter extrem: Jetzt, da es endlich einmal richtig kalt ist, locken zugefrorene Seen zum Schlittschuhlaufen. Das kann großes Vergnügen bereiten – aber auch lebensgefährlich sein. Worauf es zu achten gilt.
Ein zugefrorener See inmitten einer verschneiten Winterlandschaft – was für ein Ambiente fürs Schlittschuhlaufen! Doch was verlockend aussieht, kann lebensgefährlich sein.
Wenn das Eis knistert und knackt, sollte man es sofort verlassen. Besteht die akute Gefahr einzubrechen, am besten flach aufs Eis legen und sich vorsichtig und langsam zurück in Richtung Ufer bewegen, über den gleichen Weg, über den man gekommen ist. Dazu rät die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft DLRG. Wer den Einbruch einer anderen Person beobachtet, ruft die Feuerwehr unter 112.
Wer tatsächlich einbricht, sollte die Arme schnell ausbreiten, um ein Untertauchen unter das Eis zu verhindern, rät das Deutsche Rote Kreuz (DRK). Der Ratschlag der Experten lautet dann: "Brechen Sie das Eis in der Richtung, aus der Sie gekommen sind, so lange ab, bis es wieder dicker wird. Versuchen Sie, sich auf die Eisoberfläche zu rollen und kriechend zurück an Land zu gelangen."
Der schöne Schein trügt oft
Ein zugefrorener See erweckt vielleicht den Eindruck, als könnte man sich darauf bewegen, doch oft ist nicht ersichtlich, wie dick das Eis ist. Es besteht die Gefahr, einzubrechen und zu ertrinken. Darauf weist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hin. Erst ab einer Eisschicht von 15 Zentimetern (cm) könne man das Eis betreten. Bei einem fließenden Gewässer müssen es 20 cm sein.
"Der Laie kann die Dicke nicht einschätzen", warnt Michael Neiße von der DLRG. "Es gibt örtliche Besonderheiten, wie Einleitungsbereiche und Strömungen, die nicht immer gleich zu erkennen sind. Dort ist das Eis wesentlich dünner und meist nicht tragfähig."
Schlittschuhläuferinnen und Schlittschuhläufer sollten daher nur Eisflächen betreten, die von der Gemeinde freigegeben wurden, mahnt das Bundesamt. Unbedingt auf Warnschilder achten und im Zweifel noch einmal bei der Gemeinde nachfragen.
Außerdem wichtig: Niemand sollte alleine aufs Eis gehen und Kinder nur in Begleitung eines Erwachsenen.
- Nachrichtenagentur dpa