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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Feierfreudige Mieter Lärm an Karneval: Müssen Nachbarn toleranter sein?
Manche lehnen die laute Feierei ab, andere zelebrieren Karneval gerne ausgelassen. Können Nachbarn den Schluss der Party zur Nachtruhe einfordern?
Narrenfreiheit gibt es auch an Karneval nicht, aber etwas lauter darf es werden: Nachbarn müssen mehr Lärm als üblich ertragen. Die ansonsten ab 22 Uhr geltende Nachtruhe ist gelockert, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. An welchen Tagen dies gilt, richtet sich danach, was vor Ort üblich ist.
Trotz Feiertagen Rücksicht auf Nachbarn nehmen
Zu häufig soll es jedenfalls nicht hoch hergehen: Einer Entscheidung des Amtsgerichts Bremen zufolge sollten die Störungen auf Ausnahmen beschränkt sein – wie Karneval und Silvester (Az.: 15 C 2658/57). Außerdem müssen Feiernde Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen. Lärm bis in die frühen Morgenstunden ist tabu.
Der Verband rät feierfreudigen Mietern, die Nachbarn im Vorfeld einer Party zu informieren und die Musik zu fortgeschrittener Stunde herunterzudrehen. Dumpfen Bass sollten sie vermeiden. Wer Fenster und Balkontüren geschlossen hält, kann außerdem verhindern, dass während der Feier jedes Geräusch nach außen dringt.
- Nachrichtenagentur dpa-tmn