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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Tanz in den Mai 1. Mai: Gewagte Streiche in der Walpurgisnacht
In der Nacht vom 30. April auf den 1. Mai wird traditionell Schabernack getrieben. Doch wer Anderen am 1. Mai Streiche spielen möchte, sollte aufpassen, dass der Spaß nicht zu weit geht. Im Folgenden lesen Sie mehr.
Warum zum 1. Mai Streiche gespielt werden
Der 1. Mai oder Tag der Arbeit ist ein Feiertag mit vielen volkstümlichen Traditionen. Wenn in der Walpurgisnacht, also in der Nacht vom 30. April auf den 1. Mai, die Hexen auf dem Blocksberg feiern, treiben auch in der Stadt und auf dem Land viele Scherzbolde ihr Unwesen. Die Nacht auf den 1. Mai wird daher auch Tanz in den Mai genannt.
Zu einem der ältesten Maibräuche gehört das Aufstellen und Stehlen des Maibaums. Wer aus dem Südwesten Deutschlands kommt, kennt vermutlich auch das sogenannte Walpern. Der Brauch beinhaltet allerlei Schabernack, wie das Umstellen von Gegenständen, die nicht fest verankert sind. Dafür spazieren die Übeltäter gerne in fremde Gärten, achten in der Regel aber darauf, keinen echten Schaden anzurichten.
Vielerorts werden auch Türklinken mit Senf oder Nugatcreme beschmiert. Zahlreiche Kinder machen Klingelstreiche oder verstecken sich hinter Büschen, um andere Menschen zu erschrecken. Auch Statuen müssen in der Walpurgisnacht ihre Würde ablegen, denn sie werden oft mit Toilettenpapier eingewickelt oder anderweitig "geschmückt".
Walpurgisnacht: Nicht gegen Regeln verstoßen
Doch Vorsicht! Wer am 1. Mai Streiche spielt, balanciert auf einem schmalen Grat zwischen Spaß und Ernst. Werden vorsätzlich Gegenstände zerstört, müssen Verursacher für den entstandenen Schaden aufkommen. Schon kleine Schäden können geahndet werden.
Besonders gefährlich wird es, wenn Straßenschilder entfernt werden oder an Baustellen Unfug getrieben wird. Auch von Gullideckeln und Mülltonnen sollten Scherzbolde unbedingt ihre Hände lassen.
Ab einem Alter von 14 Jahren können missglückte Streiche zu Sozialarbeit und Geldstrafen führen, berichtet die "Augsburger Allgemeine". Grundsätzlich gilt auch: Eltern haften für ihre Kinder und müssen verursachte Schäden bezahlen.