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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Taschengeldentzug ist tabu Auch für Eltern gelten Taschengeld-Regeln
Taschengeld ist wichtig, damit Kinder frühzeitig lernen, mit Geld umzugehen. Eltern sind oft unsicher, welcher Betrag pro Monat angemessen ist und inwieweit sie den Kindern vorschreiben können, wofür sie es ausgeben dürfen. Vielen dürfte auch nicht klar sein, dass Taschengeldentzug als Strafe tabu ist. Diese Regeln sollten Eltern rund ums Taschengeld beachten.
Für Kleinkinder ist Geld noch sehr abstrakt. Wenn sie in der Eisdiele eine Münze über die Theke reichen dürfen und dann ihr Eis bekommen, lernen sie zwar das Ritual des Bezahlens, haben aber noch kein Verständnis für den konkreten Wert der Geldstücke. Aber spätestens mit Schulbeginn haben Kinder die Beziehung zwischen Geld und Ware verstanden, können schon ein bisschen zählen und den Wert von Geldstücken und -scheinen immer besser erfassen. Deshalb sollten sie spätestens ab sechs Jahren Taschengeld bekommen. Manche Eltern geben schon Vierjährigen Geld. Das ist in Ordnung, so lange es sich nur um Cent-Beträge handelt.
Taschengeld regelmäßig zahlen
Eine Grundregel für Eltern ist, Taschengeld regelmäßig und in gleicher Höhe auszuzahlen, damit es für die Kinder zu einem planbaren Budget mit Lerneffekt wird. Erziehungswissenschaftler raten, älteren Kindergarten- und Grundschulkindern das Taschengeld wöchentlich zu geben. Erst ab einem Alter von zehn Jahren seien Kinder in der Lage, einen ganzen Monat zu überblicken und sich das Geld einzuteilen.
Das Deutsche Jugendinstitut gibt regelmäßig Empfehlungen zur Höhe des Taschengelds heraus. Die aktuelle Taschengeldtabelle finden Sie am Ende des Artikels. Die Summen sind Orientierungswerte. Auch wenn das Geld in der Familie knapp ist, sollten Eltern trotzdem versuchen, einen kleinen Betrag als Taschengeld abzuzweigen, damit die Kinder den Umgang mit Geld lernen.
Pädagogen raten, mit Kindern und Jugendlichen offen über Geldprobleme zu reden, damit sie verstehen, dass die Familie sich manche Dinge einfach nicht leisten kann. Gemeinsam können Eltern und Kinder nach Möglichkeiten suchen, Geld einzusparen oder hinzuzuverdienen.
Kinder dürfen frei über ihr Taschengeld verfügen
Notwendige Anschaffungen wie Kleidung, Schulverpflegung oder Schulbücher sind die Sache der Eltern und müssen nicht vom Taschengeld bestritten werden. Es sei denn, dass das Kind unbedingt ein teures Markenprodukt haben will.
Ansonsten gilt die Regel: "Taschengeld steht Kindern zur freien Verfügung", betont Alexandra Langmeyer vom Deutschen Jugendinstitut (DJI) in München. Kinder dürfen von ihrem Taschengeld kaufen, was sie wollen - auch wenn das für Eltern manchmal schwer zu akzeptieren ist. Sie sollten weder vorschreiben, noch bewerten, wofür der Nachwuchs sein Geld ausgibt, auch wenn es sich in ihren Augen um Schund handelt. Kinder müssen eigene Erfahrungen mit dem Geldausgeben machen, dazu gehören auch Fehlentscheidungen.
Natürlich ist es dennoch sinnvoll, mit Kindern über Konsumwünsche und -kosten sowie über materielle und ideelle Werte zu sprechen.
Taschengeld darf kein Druckmittel in der Erziehung sein
"Dann bekommst du für diesen Monat das Taschengeld gestrichen!" Eltern sind schnell dabei, Taschengeldentzug als Strafe zu verhängen, wenn das Kind frech war oder schlechte Noten nach Hause gebracht hat. Aber: Taschengeld darf kein Druckmittel in der Erziehung sein.
"Taschengeldentzug ist keine geeignete Strafmaßnahme, gleichzeitig sollte Taschengeld auch nicht als Belohnung eingesetzt werden", heißt es in einer Expertise "Taschengeld und Gelderziehung" des Deutschen Jugendinstituts. "Dies wäre kontraproduktiv im Hinblick auf das Ziel, dass Kinder mit einem festen Budget, über das sie verlässlich verfügen können, den Umgang mit Geld frühzeitig lernen."
Zehn Taschengelregeln für Eltern im Überblick
- Kindern spätestens ab der Einschulung Taschengeld geben
- Taschengeld regelmäßig und in gleicher Höhe auszahlen - bei Kindern ab zehn monatlich, bei jüngeren wöchentlich.
- Taschengeld mit zunehmendem Alter des Kindes angemessen erhöhen.
- Höhe des Taschengelds und finanzielle Situation der Familie mit dem Kind offen besprechen.
- Beim Taschengeldbetrag konsequent bleiben und nicht "ausnahmsweise" erhöhen.
- Taschengeld ist nicht für täglichen Bedarf an Kleidung, Essen oder Schulmaterial gedacht.
- Kinder dürfen über ihr Taschengeld frei verfügen. Nicht schimpfen, wenn sie sich vermeintlich sinnloses Zeug kaufen.
- Taschengeld nicht als Belohnung oder Strafe einsetzen.
- Getrennt lebende Eltern müssen sich auf Höhe und Auszahlung des Taschengeldes einigen. Kein Extra-Taschengeld von einem Elternteil.
- Mithilfe im Haushalt nicht mit zusätzlichem Taschengeld belohnen, allenfalls außergewöhnliche "Sonderaufgaben".
So viel Geld ist angemessen: Taschengeld-Tabelle 2017:
Alter | Taschengeld |
---|---|
unter 6 Jahre | 0,50 Euro pro Woche |
6 - 7 Jahre | 2,50 Euro pro Woche |
7 - 8 Jahre | 2,5 Euro pro Woche |
8 - 9 Jahre | 3,50 Euro pro Woche |
10 Jahre | 16 Euro pro Monat |
11 Jahre | 18 Euro pro Monat |
12 Jahre | 22 Euro pro Monat |
13 Jahre | 25 Euro pro Monat |
14 Jahre | 30 Euro pro Monat |
15 Jahre | 35 Euro pro Monat |
16 Jahre | 45 Euro pro Monat |
17 Jahre | 55 Euro pro Monat |
18 Jahre | 75 Euro |