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Erziehung: Was tun, wenn ein Kind stiehlt oder randaliert?


Kriminelle Kinder
Was tun, wenn ein Kind stiehlt oder randaliert?

Wenn das eigene Kind beim Stehlen oder Randalieren erwischt wird, sind Eltern schockiert und voller Sorge. Vorwürfe helfen jedoch nicht weiter. Gefragt sind Gelassenheit, ein ruhiges Gespräch - und die Erinnerung an die eigene Jugend. Kriminelle Kinder brauchen den Rückhalt der Eltern.

05.06.2013|Lesedauer: 4 Min.
dpa-tmn, Alexandra Bülow
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Das Telefon klingelt, es meldet sich ein freundlicher Polizeibeamter und bittet darum, das Kind von der Dienststelle abzuholen. Es sei beim Klauen erwischt worden, beim Beschmieren von Hauswänden oder beim Schwarzfahren. Egal, wobei - die Eltern sind fassungslos, die Gedanken rasen: Mein Kind ist kriminell! Oft ist das Ganze aber weniger dramatisch, als anfangs gedacht.

Jugendkriminalität: Wenn Kinder klauen, sind die Eltern geschockt. Aber nur selten hat das mit schlechter Erziehung zu tun.Vergrößern des Bildes
Wenn Kinder klauen, sind die Eltern geschockt. Aber nur selten hat das mit schlechter Erziehung zu tun. (Quelle: Achim Scheidemann/dpa-tmn)

Kriminalität bei Kindern und Jugendlichen geht zurück

Wie die jährliche Kriminalstatistik der Polizei belegt, geht die Zahl tatverdächtiger Kinder und Jugendlicher seit Jahren deutlich zurück. Im Jahr 2009 waren noch rund 97.000 Kinder unter 14 Jahren tatverdächtig sowie rund 248.000 der 14 bis 18-Jährigen. 2011 sank die Zahl auf 85.600 Kinder und 215.000 Jugendliche. Bei der Polizei fallen Kinder und Jugendliche am häufigsten wegen Diebstahls auf. Das geht vom Klauen eines Fahrrades bis hin zu Ladendiebstahl mit einem Schaden von unter 15 Euro. Solche leichteren Delikte begehen Kinder aus allen Gesellschaftsschichten.

Oft steckt Gruppendruck hinter Straftaten

Mit falscher Erziehung oder Versagen der Eltern habe dies nichts zu tun, meint Rainer Schütz, Geschäftsführer des Vereins "Nummer gegen Kummer", der das bundesweite Elterntelefon betreibt: "Oft ist der Grund für eine Straftat eine Mutprobe oder Gruppendruck in einem Alter, in dem man dazugehören möchte." Oder es geht um schlichtes Habenwollen: Wenn ein bestimmtes Shirt angesagt ist, das Taschengeld aber nicht mehr reicht.

Jugendliche testen ihre Grenzen

Bewegten sich die Vergehen im Bagatellbereich und bleibe es bei mittelschweren Verstößen, raten Experten von Polizei ebenso wie Psychologen oder Erziehungsberater zu Gelassenheit. "Es gehört zu der Entwicklung eines Kindes und Jugendlichen, über Grenzen zu gehen und sie auszutesten, sich auszuprobieren", sagt Schütz. "Jeder baut mal Mist." Übrigens auch die Eltern. Ihnen kann es in solch einem Moment helfen, sich an die eigene Jugend zu erinnern. Kaum einer dürfte während dieser Zeit immer ein Engel gewesen sein.

Von einer Anzeige erfährt auch das Jugendamt

Bis zum Alter von 14 Jahren sind Kinder strafunmündig. "Werden sie bei einem Vergehen erwischt und kommt es zur Anzeige, schickt die Polizei eine Ereignismeldung an das Jugendamt. Dort wird entschieden, ob zu der Familie Kontakt aufgenommen wird", erklärt Sabrina Hoops, Wissenschaftlerin in der Abteilung Jugend und Jugendhilfe am Deutschen Jugendinstitut in München. Bei einem einmaligen Bagatelldelikt wird darauf meist verzichtet.

Donnerwetter und Strafen sind wirkungslos

Die Eltern sind bei einem solchen Vorfall dennoch schockiert. "Sie sollten sich beruhigen, statt im Affekt zu reagieren, das Kind aufgebracht zur Rede zu stellen und frontal Vorwürfe loszulassen", sagt Andreas Engel von der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) in Fürth. "Die meisten Eltern reagieren intuitiv richtig. Allerdings gibt es auch viel Hilflosigkeit", beobachtet Hoops. Die mündet oft in Drohungen und Strafen wie Hausarrest, die jedoch unangemessen und kontraproduktiv seien. Der Lerneffekt sei gleich null.

Kindern fehlt der Weitblick für die Konsequenzen

Sinnvoll sei es, sich zu einer Familienkonferenz zusammenzusetzen. Wenn alle noch aufgewühlt sind, könne man sich für den nächsten Tag verabreden. Und dann geht es nicht um einen Vortrag oder ein Verhör der Eltern, sondern um Interesse am Kind. Das signalisieren Fragen. "Lassen Sie das Kind schildern, wie es zu der Straftat kam und wie es die Situation erlebt hat", sagt Engel. Für die Eltern mag ein lapidares "es hat mich gereizt" kein vernünftiger Grund sein - für das Kind ist es einer.

Das kann auch dann der Fall sein, wenn das Kind weiß, was verboten ist und was nicht. "Kinder unter 14 Jahren sind auf den Moment bezogen und bedenken die Konsequenzen nicht", sagt Hoops. Die sollten die Eltern ihnen im Gespräch aufzeigen, nämlich, wie Instanzen wie Polizei und Justiz reagieren und dass man geradestehen muss für seine Taten - mindestens mit einer Entschuldigung. "Bekommt es das Kind mit der Polizei zu tun, ist das oft schon ein heilsamer Schock", sagt Hoops.

Gemeinsam nach Lösungen suchen

Reicht das Taschengeld öfter nicht, überlegt man gemeinsam, woran das liegen könnte. "Vielleicht kann das Kind einen längeren Zeitraum noch nicht überblicken, dann zahlt man das Taschengeld statt monatlich besser wöchentlich", rät Hoops. Oder die Kinder verdienen sich etwas dazu, etwa durch Babysitten oder andere kleine Jobs. "Im Gespräch sollten Eltern ihrem Kind klarmachen, dass sie es nicht in Ordnung finden, was es getan hat, es sich nicht wiederholen sollte und man nun gemeinsam nach vorn schaut", empfiehlt Engel. Diese Botschaft vertreten Eltern am besten auch nach außen, sollte es Gerede in der Schule oder in der Nachbarschaft geben.

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